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9 Treffer1692 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1011–101615.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §§ 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988. Werden sie an anderen Lehrgängen oder an Einrichtungen tätig, die vorwiegend Erwachsenenbildung betreiben…

LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…ein Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt und sofern sie diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes (siehe dazu Rz 992b) ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Als Vortragende, Lehrende und Unterrichtende…

EStR 2000 Rz 7951–796430.1.6 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Lehr- oder Stundenplanes (siehe dazu LStR 2002 Rz 992b) ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt auch für ausländische Lehrbeauftragte (zB Gastprofessoren), die beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus einer Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung im Inland vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes im…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…EStG 1988. Als vorgegebene Studien-, Lehr- oder Stundenpläne gelten auch Studien-, Lehr- oder Stundenpläne eines akkreditierten Lehrganges oder Studiums. Sind die Lehrer an diesen Instituten gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 oder Z 5 EStG 1988 nichtselbständig tätig? Es ist vorrangig zu prüfen, ob aufgrund…

LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…zu behandeln. Rz 688c: Nach § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe dazu Rz 992 ff.

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…wenn eine therapeutische Tätigkeit ausgeübt wird. Andere Leistungen dieser Berufsgruppe, wie zB die Beratungs-, Lehr- oder Forschungstätigkeit (zB die Durchführung psychologischer Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken, Firmenberatung etwa als Betriebs- oder Organisationspsychologe, Abhaltung von Seminaren, Fortbildungen, Supervision usw.) stellen selbst keine Heilbehandlung dar…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Fähigkeiten oder Fertigkeiten gegenüber Menschen erbringen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob (außerhalb der Anwendung des § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erbrachte) Vortrags-, Lehr- oder Unterrichtsleistungen fallweise oder regelmäßig wiederkehrend, einmalig oder fortgesetzt, innerhalb eines thematischen Zusammenhanges oder außerhalb eines solchen…

ZK-203011.7. Waren für ausländische Kulturinstitute in Österreich (331)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.7. Waren für ausländische Kulturinstitute in Österreich (331) 11.7.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und Dienstfahrzeuge, die von ausländischen Kulturinstituten eingeführt und für deren Lehr-, Forschungs- und Informationstätigkeiten verwendet werden (§ 90 Abs. 1 lit. b…

VB-04043. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2015

…Lehrgangsträger für pyrotechnische Lehrgänge, 3.Lehr-, Forschungs- und Versuchsanstalten, wie insbesondere Universitäten, Fachhochschulen und Höhere Technische Lehranstalten, 4.Feuerwehren, 5.amtliche Sachverständige und 6.Personen, die bei Einrichtungen oder Personen im Sinne der Z 1 bis 5 beschäftigt sind oder von diesen unterrichtet werden, soweit…