…einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §§ 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988. Werden sie an anderen Lehrgängen oder an Einrichtungen tätig, die vorwiegend Erwachsenenbildung betreiben…
…ein Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt und sofern sie diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes (siehe dazu Rz 992b) ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Als Vortragende, Lehrende und Unterrichtende…
…Lehr- oder Stundenplanes (siehe dazu LStR 2002 Rz 992b) ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt auch für ausländische Lehrbeauftragte (zB Gastprofessoren), die beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus einer Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung im Inland vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes im…
…EStG 1988. Als vorgegebene Studien-, Lehr- oder Stundenpläne gelten auch Studien-, Lehr- oder Stundenpläne eines akkreditierten Lehrganges oder Studiums. Sind die Lehrer an diesen Instituten gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 oder Z 5 EStG 1988 nichtselbständig tätig? Es ist vorrangig zu prüfen, ob aufgrund…
…zu behandeln. Rz 688c: Nach § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe dazu Rz 992 ff.
…wenn eine therapeutische Tätigkeit ausgeübt wird. Andere Leistungen dieser Berufsgruppe, wie zB die Beratungs-, Lehr- oder Forschungstätigkeit (zB die Durchführung psychologischer Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken, Firmenberatung etwa als Betriebs- oder Organisationspsychologe, Abhaltung von Seminaren, Fortbildungen, Supervision usw.) stellen selbst keine Heilbehandlung dar…
…Fähigkeiten oder Fertigkeiten gegenüber Menschen erbringen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob (außerhalb der Anwendung des § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erbrachte) Vortrags-, Lehr- oder Unterrichtsleistungen fallweise oder regelmäßig wiederkehrend, einmalig oder fortgesetzt, innerhalb eines thematischen Zusammenhanges oder außerhalb eines solchen…
11.7. Waren für ausländische Kulturinstitute in Österreich (331) 11.7.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und Dienstfahrzeuge, die von ausländischen Kulturinstituten eingeführt und für deren Lehr-, Forschungs- und Informationstätigkeiten verwendet werden (§ 90 Abs. 1 lit. b…
…Lehrgangsträger für pyrotechnische Lehrgänge, 3.Lehr-, Forschungs- und Versuchsanstalten, wie insbesondere Universitäten, Fachhochschulen und Höhere Technische Lehranstalten, 4.Feuerwehren, 5.amtliche Sachverständige und 6.Personen, die bei Einrichtungen oder Personen im Sinne der Z 1 bis 5 beschäftigt sind oder von diesen unterrichtet werden, soweit…