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6 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
ZK-06902. Bestandteile des Transaktionswerts nach Art. 71 UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…b Z iv UZK) Eine geistige Leistung einer natürlichen Person gilt als innerhalb der Gemeinschaft erbracht, wenn die natürliche Person ihren normalen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) im Zollgebiet der Gemeinschaft hat. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ist auf den Ort abzustellen, an dem die Leistung erbracht wurde…

VB-03301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…16. "eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Union": eine Person, die sich mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr im Gebiet der Union aufhält, also ihren Lebensmittelpunkt wegen beruflicher Verpflichtungen oder - bei Personen ohne berufliche Verpflichtung - wegen persönlicher Bindung dort hat; 17. "Wanderausstellung" bezeichnet Exemplare, die…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…gilt bei Arbeitnehmern, die ihren ordentlichen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) im Ausland haben, dieser als Wohnsitz, nicht das inländische Quartier. In Anlehnung an diese Aussage ist daher bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze in allen Fällen als Wohnort jener zu verstehen, wo sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. § 26…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Inlandsaufenthalte (zB in Hotels) vor und erreicht das berufliche Engagement der Person im Inland ein zeitliches Ausmaß von 6 Monaten, kann ein inländischer gewöhnlicher Aufenthalt gegeben sein; dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn das behauptete Vorliegen eines Lebensmittelpunktes im Ausland nicht mehr nachweisbar ist.

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…gestellte Zimmer ein Sachbezug nach § 3 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung anzusetzen (LStR 2002 Rz 148 kommt nicht zur Anwendung). Das Vorliegen des Lebensmittelpunkts spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Verpflegung ist wie im Fall 3 nach § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 steuerfrei…

LStR 2002 Rz 300–3035.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort Rz 300: Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Auch…