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5 Treffer1578 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5255–526116.2.7 Schriftsteller, Bildberichterstatter, Journalist, Dolmetscher, Übersetzer
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…vorausgesetzt - nicht ihren journalistischen Charakter; es wird vielfach sogar notwendig sein, gerade belehrende Informationen, Berichte über die Verkehrslage, aktuelle Lebenshilfe usw. mit einer Unterhaltung zu kombinieren, um das Zielpublikum in ausreichender Zahl zu erreichen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0057, Radiosendung "Mit Musik ins…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Einrichtungen oder Organisationen zur Erziehung und Unterstützung Behinderter, und andere Einrichtungen, wie beispielsweise Lebenshilfe Österreich. Die Geltungsdauer des Grundlagenbescheides beträgt sechs Monate und kann bei Vorliegen besonderer Umstände verlängert werden (Art. 107 DVO 1224/2011). 7.2.4. Weitergabe der Gegenstände an andere Begünstigte Eine…

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Beratung unter Anwendung anerkannter wissenschaftlich-psychotherapeutischer Methoden, sofern der Schwerpunkt der Tätigkeit in der persönlichen Konfliktbearbeitung besteht. Hierunter fallen zB auch die individuellen Beratungen in Familienberatungsstellen, im Rahmen der Sozialhilfe, Lebenshilfe, Aids-Hilfe und dgl., die Beratung im Sinne des § 69 Abs. 4 des Gentechnikgesetzes…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…VwGH 14.9.1994, 93/13/0203). Siehe aber Rz 53, "Fürsorge und Gesundheitspflege" sowie Rz 73 "Studentenbetreuung". Telefonseelsorge Rz 92: Die Gewährung von Lebenshilfe zB im Rahmen der so genannten Telefonseelsorge dient mildtätigen Zwecken. Unterbringung Rz 93: Die Unterbringung von Alten, Blinden, Pflegebedürftigen, Obdachlosen…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…