…von der Be- und Verarbeitung ist für steuerliche Zwecke die Urprodukteverordnung, BGBl. II Nr. 410/2008 idgF, maßgeblich (vgl. EStR 2000 Rz 4220, 4220a sowie Rz 5123). Die Be- und/oder Verarbeitung von Produkten, die keine Urprodukte sind, stellt keine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit dar…
…Eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirts…
…2.000 Euro (25% von 8.000 Euro) betragen. Vereinfacht lässt sich die Obergrenze für die zulässigen Einnahmen aus dem Nebenerwerb mit 50% des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes ermitteln (50% von 4.000 Euro EW = 2.000 Euro). In der Folge werden einzelne Nebentätigkeiten…
…Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die Einbeziehung von Nebentätigkeiten die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit immer als…
…Jahr vergeben wurden). Rz 5435: Als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind idR auch Einkünfte aus dem landläufigen Zimmervermieten zu behandeln, wenn die Zimmervermietung nur von geringem Ausmaß ist und nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit (siehe Rz 5073) zu erfassen ist (VwGH 5.10…
…die Einnahmen aus der Appartementvermietung betragen 35.000 Euro. Die Einnahmen des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs betragen 100.000 Euro. Es liegen keine anderen Nebentätigkeiten vor. Die Einkünfte aus der Zimmervermietung stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Für die Einkünfte aus der Appartementvermietung ist die Unterordnung…
…Gleiches gilt im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten, die nach der LuF-PauschVO 2015, BGBl. II Nr. 125/2013 bzw. - vor deren Anwendungsbereich - LuF-PauschVO 2011, BGBl. II Nr. 471/2010 idgF, nicht mehr oder wiederum als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Nebenerwerb zu beurteilen sind (zB…
…5070 ff): Entschädigungen für die Überlassung landwirtschaftlicher Grundstücke für die (vorübergehende) Lagerung von Humus und Mutterboden. (Vorübergehende) Vermietung von Grund- und Boden, Gebäuden oder Gebäudeteilen für nicht landwirtschaftliche Zwecke. Die Zimmervermietung mit Frühstück im Ausmaß von höchstens zehn Betten stellt land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb dar…
…für den unmittelbaren Verzehr, sondern für die Weiterverarbeitung durch denselben Betrieb (zB zur Produktion von Most), durch andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder durch die Lebensmittelindustrie produziert wird (zB Obst zur Safterzeugung). Aus diesem Grunde sind zB Aroniabeeren idR nicht als Tafelobst, sondern als Industrieobst…
…Rz 5130 bis 5133). Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Nebentätigkeit (Rz 5150). Behandlung der Verpachtung der Landwirtschaft an nahe Angehörige (Rz 5156). Besondere Kriterien für die Betriebsaufgabe (Rz 5152 und 5153). Beurteilung der Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse (Rz 5170 und 5171). 16 Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…ermittelt, aus Nebentätigkeiten resultiert ein Verlust von 2.000 €. Der Betriebsgewinn beträgt 18.000 €. Darauf ist die Verteilung anwendbar. 2. Für den land- und forstwirtschaftlichen Betriebsteil wird ein Verlust von 1.000 € ermittelt, aus Nebentätigkeiten resultiert ein Gewinn von 10.000 €…
…aus Wildabschüssen und Einkünfte aus dem Verkauf von Wildbret. Rz 7389: Voraussetzung ist, dass diese Einkünfte durch Teilpauschalierung (Betriebsausgabenpauschalierung), reguläre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung ermittelt worden sind. Einkünfte, die durch Vollpauschalierung ermittelt werden, sind nicht verteilungsfähig. Werden in Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung…
…werden (Angelsportzentren oder Partyteiche), gehen über das Ausmaß land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung hinaus und stellen einen Gewerbebetrieb dar. 11.3.4.2.1 Durch die Pauschalierung nicht erfasste Gewinne aus Veräußerungen Rz 4186: Gewinne anlässlich der Veräußerung eines pauschalierten (Teil)Betriebes. Abfindungszahlungen an die weichenden…
…oder be- und/oder verarbeitete Produkte) vermarktet, dann gelten für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb die Bestimmungen in § 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955 (§ 21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Ohne diese Bestimmung wäre jeglicher Verkauf zugekaufter land- und forstwirtschaftlicher Produkte schon…
…die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens noch um eine Be- und Verarbeitung von Rohstoffen noch um die Verwertung selbstgewonnener Erzeugnisse. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit anzusehen. Wird die auf diese Weise erzeugte Energie überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet…
…es beim Rechtsvorgänger zur Aufdeckung der im stehenden Holz befindlichen stillen Reserven. Rz 5138: Ein forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb kann auch einen Teilbetrieb darstellen. Die Beurteilung, ob ein Teilbetrieb vorliegt oder nicht, erübrigt sich, wenn Anteile eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des (land- und) forstwirtschaftlichen Betriebes iSd …
…Ermittlung des Gesamtumsatzes oder des Umsatzes eines Kalenderjahres sind auch die nach Durchschnittssätzen zu versteuernden Umsätze - die ggf. zu schätzen sind - einzubeziehen. Im Falle einer Schätzung können diese Umsätze mit 150% des Wertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (im Sinne von § 125 Abs. 1 lit…
…eingebracht werden. 4.2.1.1.2 land- und forstwirtschaftliche Betriebe Rz 221: Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Umsatzsteuer nach einem Durchschnittsatz im Sinne des § 22 UStG 1994 (pauschal) ermittelt wird, üben grundsätzlich eine betriebliche Tätigkeit aus und sind insoweit dem Grunde nach berechtigt…
…Betriebsgebäude, Vieh, Vorräte, stehende Ernte und stehendes Holz als Bewertungsposten in Frage kommen. Zur bäuerlichen Hofübergabe siehe Rz 5572a. 15.5.2 Verträge zwischen nahen Angehörigen Rz 5154: Wird der land- und forstwirtschaftliche (Teil)Betrieb unentgeltlich übergeben, liegt keine Betriebsaufgabe vor. Dazu zählen Schenkung, gemischte…
…Hagel usw.) ist nicht schädlich. Die 25%-Grenze ist auch für land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzuwenden. Beispiel: Der Gesamtumsatz eines Gärtnereibetriebes (netto ohne Umsatzsteuer) aus selbst erzeugten und zugekauften Produkten beträgt 1.600.000. Der Einkaufswert von zugekauften Waren für den Verkauf beträgt 350.000…