…bestandszuverlässigen, eventuell vollautomatischen Lagersystemen, Null-Bestands-Inventur (zu verstehen als Null-Bestands-"Kontrolle" im Rahmen einer permanenten Inventur - unter erhöhten Anforderungen an das Interne Kontrollsystem), Einlagerungsinventur (nur als Ergänzung zu anderen Verfahren zulässig), Systemgestützte Werkstattinventur mit Hilfe von automatischen Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-System), wobei…
…Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012. (7) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821. (8) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821. Kategorie 2 - Werkstoffbearbeitung | Warenbezeichnung | KN-Code | Lager und Lagersysteme, die nicht von den Nummern 2A001 und…
…428/2009 | IX.A2.001 | Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile hierfür: Anmerkung: Gilt nicht für Kugeln mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ISO 3290 Grad 5 oder schlechter. a) Kugel- und Rollenlager mit allen vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ISO…
7.5. Standards 7.5.1. Sendungslager Grundsätzlich sind sendungsbezogene Bestandsaufzeichnungen die Norm. Artikelbezogene Bestandsaufzeichnungen sind für Zolllager nicht ausgeschlossen (wohl aber für Verwahrungslager, hier sind ausschließlich sendungsbezogene Aufzeichnungen vorgesehen), gehen aber über die erforderlichen Mindeststandards hinaus. Für Sendungslager ist ein genormtes DV-Schema erforderlich…
2.1.1. Lagertypen 2.1.1.1. Öffentliche Zolllager Öffentliche Zolllager werden von einem Wirtschaftsbeteiligten betrieben, können aber von jedermann genutzt werden. Das bedeutet, dass der Inhaber des Verfahrens (also die Person, welche die Anmeldung zur Überführung in das Zolllager selbst abgibt, oder in…
1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…
3.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren 3.2.1. Steuerlagerinhaber Der Steuerlagerinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), die von den zuständigen Behörden eines MS ermächtigt wurde, unter Steueraussetzung vstW in einem Steuerlager herzustellen, zu verarbeiten, in Besitz…
7.3. Grundsätze 7.3.1. Automatisationsunterstützte Bestandsführung Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…
7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…
7.4. Definitionen 7.4.1. DV-Schema Ein nach den RL/DV erstelltes und formell abgenommenes Softwareprogramm, das die Erfordernisse eines Inhabers einer Zolllager- oder Verwahrungslagerbewilligung abdeckt. Die Grundlage für das System stellen die zollrechtlichen Bestimmungen dar, einschließlich der Überwachungspflicht durch die Zollbehörden. 7…
3.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager Mit der Steuerlager-Bewilligung erfolgt für den Steuerlagerinhaber neben der eigentlichen Lagerberechtigung gleichzeitig auch die Berechtigung zum Versand und Bezug von vstW unter Steueraussetzung. Daneben ist es für einen Steuerlagerinhaber auch möglich, die Bewilligung eines registrierten Empfängers zu…
7. Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema) 7.1. Anwendungsbereich Die nachstehenden Richtlinien für die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen (kurz: RL/DV) gelten gleichermaßen für Zoll- und Verwahrungslager. Die RL/DV ergänzen die allgemeinen Richtlinien für Bestandsaufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) um Standards und…
7.5.4. Aufgaben der EDV Die EDV dient zur Datenerfassung und Datensicherung. Daten werden vom System bei der Erfassung menügesteuert verlangt (Eingabemasken), weiterverarbeitet, überwacht und unveränderbar gesichert. Überwacht wird auch die Identifikation der Zugangsberechtigten. Die Datensicherung in der vorgegebenen Weise ist ein wesentlicher Bestandteil…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…
2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…