…Anschaffungsnebenkosten; zur Ausnahme siehe Rz 2171 ff. Lagerkosten Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bei Handelswaren endet der Anschaffungsvorgang mit der erstmaligen Aufnahme in das Material- bzw. Warenlager. Die Lagerkosten selbst zählen nicht mehr zu den Anschaffungsnebenkosten. Planungskosten Diese zählen nicht zu den Anschaffungskosten, wenn…
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
…in den freien Verkehr und sendet sie dem Abnehmer zu. Lösung (ab 1.1.2010): Mit der Entnahme der Gegenstände aus dem Zolllager entsteht die EUSt. Die Vermittlungsprovision des H und die an H gezahlten Lagerkosten sind in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 Abs…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…
1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…
7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…
2.5.3. Aufzeichnung | UZK | DA | IA | TDA | 148 (4), 214 | 116, 178 | - | - 2.5.3.1. Allgemeines Der Bewilligungsinhaber (bei Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die am Zolllagerverfahren beteiligt sind) muss geeignete…
2.5.6. Übliche Behandlungen | UZK | DA | IA | TDA | 86(1), 220 | 180 | - | - | - | Anhang 71-03 | - | - 2.5.6.1. Grundsätzliches Übliche Behandlungen von in ein Zolllagerverfahren übergeführten Lagerwaren bedürfen keiner Bewilligung durch…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…
…Bei wiederholten Anträgen auf Fristverlängerung ist jedoch zu prüfen, inwieweit die Zolllagerbewilligung den Bedürfnissen des Lagerhalters noch entspricht. An befristeten Lagerorten gelagerte Waren sind in den Lagerbestandsaufzeichnungen zu erfassen und mit "BL" zu kennzeichnen. Sonderlagerungen sind im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Häufigkeit durch entsprechende…
7.3. Grundsätze 7.3.1. Automatisationsunterstützte Bestandsführung Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung…
2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…
3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…
6.7. Prüfungen und Kontrollen Zu den Routineprüfungen zählt die Bestandsaufnahme, welche bei allen Zolllagern mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Sofern es sich um Zolllager ohne Verwahrungslager handelt, kann dies entfallen, wenn seit der letzten Prüfung keine Lagerbewegungen stattgefunden haben. Anlassbezogen soll aber hinterfragt werden…
7.5. Standards 7.5.1. Sendungslager Grundsätzlich sind sendungsbezogene Bestandsaufzeichnungen die Norm. Artikelbezogene Bestandsaufzeichnungen sind für Zolllager nicht ausgeschlossen (wohl aber für Verwahrungslager, hier sind ausschließlich sendungsbezogene Aufzeichnungen vorgesehen), gehen aber über die erforderlichen Mindeststandards hinaus. Für Sendungslager ist ein genormtes DV-Schema erforderlich…
4.10. Unregelmäßigkeiten 4.10.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr | UZK | DA | IA | TDA | 173, 124 (1) k | - | - | - Wurden Waren aus dem Zolllager/Verwahrungslager zum Zweck der Wiederausfuhr entnommen, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche…