1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…
7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…
7.3. Grundsätze 7.3.1. Automatisationsunterstützte Bestandsführung Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung…
3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…
7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…
7.5. Standards 7.5.1. Sendungslager Grundsätzlich sind sendungsbezogene Bestandsaufzeichnungen die Norm. Artikelbezogene Bestandsaufzeichnungen sind für Zolllager nicht ausgeschlossen (wohl aber für Verwahrungslager, hier sind ausschließlich sendungsbezogene Aufzeichnungen vorgesehen), gehen aber über die erforderlichen Mindeststandards hinaus. Für Sendungslager ist ein genormtes DV-Schema erforderlich…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…
3.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager Mit der Steuerlager-Bewilligung erfolgt für den Steuerlagerinhaber neben der eigentlichen Lagerberechtigung gleichzeitig auch die Berechtigung zum Versand und Bezug von vstW unter Steueraussetzung. Daneben ist es für einen Steuerlagerinhaber auch möglich, die Bewilligung eines registrierten Empfängers zu…
2.1.1. Lagertypen 2.1.1.1. Öffentliche Zolllager Öffentliche Zolllager werden von einem Wirtschaftsbeteiligten betrieben, können aber von jedermann genutzt werden. Das bedeutet, dass der Inhaber des Verfahrens (also die Person, welche die Anmeldung zur Überführung in das Zolllager selbst abgibt, oder in…
7.5.4. Aufgaben der EDV Die EDV dient zur Datenerfassung und Datensicherung. Daten werden vom System bei der Erfassung menügesteuert verlangt (Eingabemasken), weiterverarbeitet, überwacht und unveränderbar gesichert. Überwacht wird auch die Identifikation der Zugangsberechtigten. Die Datensicherung in der vorgegebenen Weise ist ein wesentlicher Bestandteil…
2.5.3. Aufzeichnung | UZK | DA | IA | TDA | 148 (4), 214 | 116, 178 | - | - 2.5.3.1. Allgemeines Der Bewilligungsinhaber (bei Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die am Zolllagerverfahren beteiligt sind) muss geeignete…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
2.5.8. Verbot des Einzelverkaufs | UZK | DA | IA | TDA | 211 (1) b | 117 (a), 201 | - | - Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen dürfen als Zolllager bewilligte Räumlichkeiten oder Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden: Verkauf in duty-free…
6.7. Prüfungen und Kontrollen Zu den Routineprüfungen zählt die Bestandsaufnahme, welche bei allen Zolllagern mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Sofern es sich um Zolllager ohne Verwahrungslager handelt, kann dies entfallen, wenn seit der letzten Prüfung keine Lagerbewegungen stattgefunden haben. Anlassbezogen soll aber hinterfragt werden…
2. Bewilligung 2.1. Anwendungsbereich von Zolllagern und Verwahrungslagern | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 5, 148, 211, 237, 240, 242 | 201, 203 | - Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: Einfuhrabgaben, sonstigen…
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…