19. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO) 19.1. Abschreibung von Abgaben Rz 1600: Unter dem Begriff "Abschreibung von Abgaben" iSd BAO sind die Löschung und die Nachsicht zu verstehen. Hinsichtlich anderer Fälle von Abschreibungen siehe Rz 1607. Rz 1601: Durch die…
4.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO) Rz 408: Für die Bewilligung einer Aussetzung müssen sämtliche nachstehend unter Abschnitt 4.7.1. bis Abschnitt 4.7.7. angeführten Voraussetzungen vorliegen. 4.7.1. Bescheidbeschwerde, von deren Ausgang die Höhe einer…
2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…
10.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung 10.5.1 Allgemeines Rz 281: Der Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) führt zu deren Auflösung (§ 35 Abs. 2 PSG) und zur Übertragung des Vermögens auf den Letztbegünstigten…
20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…