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11 Treffer1568 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…siehe Rz 4854a. Zu einer Aufwandskürzung kommt es zB bei Zuschüssen zu Schulungs- und Ausbildungskosten, weil kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird. Zu einer Aufwandskürzung kommt es auch bei Beihilfen bei Kurzarbeit (§ 37b AMSG) und bei Beihilfen bei Kurzarbeit mit Qualifizierung (§ 37c AMSG). Rz 4854a: Altersteilzeitgeld (…

LStR 2002 Rz 1123.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 können allen Arbeitnehmern, nicht nur jenen in systemrelevanten Berufen oder bestimmten Berufsgruppen, gewährt werden. Auch für Zeiten von Kurzarbeit kann eine Zulage oder Bonuszahlung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 steuerfrei gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden (siehe dazu Rz 313f). Eine Übersicht über die wichtigsten Zuwendungen und Zuschüsse enthält Rz 313h. Die an den Arbeitgeber gewährte Kurzarbeitsbeihilfe ist als Beihilfe nach § 37b Arbeitsmarktservicegesetz gemäß § 3…

EStR 2000 Rz 820933.1.3 Teilfestsetzung der Prämie
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die für die Forschungsprämie relevant sind, durch den Verlustersatz entlastet. Für die bemessungsgrundlagenrelevanten Forschungsaufwendungen bedeutet das: 1.Löhne und Gehälter: Sollten infolge der COVID-19-Pandemie steuerfreie Zuschüsse iZm Kurzarbeit gewährt worden sein, kürzen diese Zuschüsse bereits die Bemessungsgrundlage für den Verlustersatz (Z 4.2…

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Tage (10 Kalendertage: 01. - 10. Juni) ergibt 12,89 Euro. Rz 250b: Kann die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte aufgrund von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise sowie bei Dienstverhinderung (zB Quarantäne) wegen der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Satz EStG 1988) zu berücksichtigen. Ausgenommen von der pauschalen Sechstelerhöhung sind Lehrlinge, die bei Kurzarbeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Nettoersatzrate von 100% haben und daher die Voraussetzung der reduzierten Bezüge nicht erfüllen. Werden gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 steuerfreie Zulagen oder Bonuszahlungen gewährt…

LStR 2002 Rz 1129–113220.3 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1. Juli 2021 enden, Zulagen und Zuschläge enthalten, die auch in Zeiten von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise sowie bei Dienstverhinderung (zB Quarantäne) wegen der COVID-19-Krise weitergezahlt werden, bleiben diese im Ausmaß wie vor der COVID-19-Krise steuerfrei…

LStR 2002 Rz 1186–119324 LOHNZAHLUNGSZEITRAUM (§ 77 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Euro), als das Jahressechstel bei Auszahlung des Weihnachtsgeldes im November (5.054,55 Euro). Rz 1193e: Für Arbeitnehmer, die in COVID-19-Kurzarbeit waren, ist Rz 1062a zu beachten. Wird nach einem Austritt (Beendigung) innerhalb des Kalenderjahres ein neues Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber eingegangen, können…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…10e Abs. 3 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz). Rz 1239d: Das für die Lohnsteuerprüfung zuständige Finanzamt ist auch für die Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen zuständig. Das Prüforgan ist bei Durchführung einer Lohnsteuerprüfung berechtigt, die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen des Kurzarbeitsbeihilfenempfängers für die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe gemäß § 37b…

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…BGBl. Nr. 324/1977, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die vom Bund gewährten COVID-19-Unterstützungen wie der Lockdown-Umsatzersatz oder der Ausfallsbonus sowie die Kurzarbeitsunterstützungen an freie Dienstnehmer gemäß § 37b Abs. 1 Z 3 AMSG unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die Reprographie- sowie Speichermedienvergütung gemäß § 42b…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…