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7 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 924–9336.1.18. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Höhe und dgl., während unter Kurorten Gebiete verstanden werden, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen ortsgebunden genützt werden und die hiefür erforderlichen Kureinrichtungen bestehen. Unmittelbar mit der Kurbehandlung im Zusammenhang stehen auch Zusatztherapien unabhängig davon, ob sie ärztlich verordnet wurden. Randzahlen 934 bis 940: derzeit frei…

UStR 2000 Rz 1336–133810.2.8. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten usw.
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…UStG 1994 sind die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden-, und Siechenheime sowie der Kuranstalten und Kureinrichtungen unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. von gemeinnützigen Rechtsträgern bewirkt werden (siehe Rz 924 bis Rz 940). 10.2.8.2. Abgrenzung zu …

UStR 2000 Rz 977–9886.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

6.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime 6.1.23.1. Allgemeines Rz 977: Unter der Betreuung im Rahmen eines Heimes wird ein aus verschiedenen Leistungen bestehendes Leistungsbündel verstanden. Dabei setzt das Anbot derartiger Betreuungsleistungen das Vorhandensein entsprechender räumlicher Einrichtungen (Lern-, Spiel-, Aufenthalts- und…

UZK-DAAnhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von…

UZKArtikel 220 Übliche Behandlungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 220 Übliche Behandlungen In ein Zolllager, eine Veredelung oder eine Freizone übergeführte Waren können üblichen Behandlungen unterzogen werden, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung oder Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.

UP-43005.6.2. Definition
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.6.2. Definition Als nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen gelten nur die nachfolgend aufgezählten Vorgänge, und zwar wenn ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b…

UZK-IAUnterabschnitt 7 Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Unterabschnitt 7 Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen Artikel 321 Ablauf des Unionsversands bei Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Werden die Waren, die durch eine festinstallierte Transporteinrichtung befördert werden, durch…