1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht (1) Als Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens gelten bereits alle Maßnahmen des Bundesdenkmalamtes, die der Ermittlung des Eigentümers dienen. (2) Im Fall von Archivalien erfolgt das Unterschutzstellungsverfahren durch das Österreichische Staatsarchiv.
1.3. Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz 1.3.1. Allgemeine Bestimmungen (1) Gemäß § 1 Abs. 1 DMSG finden die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen…
…die bei Schlägerungsarbeiten mitwirken sowie Personen, die mit Aufforstungs- und Kulturpflegearbeiten unter Einsatz von Motorsensen oder sonstigen Kulturwerkzeugen betraut sind. Nicht als Forstarbeiter gelten Personen, die im Rahmen von Forstbetrieben andere Tätigkeiten ausführen (zB Kraftfahrzeuglenker oder in Sägewerksbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Arbeiter land- und…
Die Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 über die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern und des Denkmalschutzgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise…
3.2. Ausfuhr von Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz (1) Gemäß § 16 Abs. 1 DMSG ist die Ausfuhr von Kulturgut nur zulässig, wenn eine Ausfuhrgenehmigung entweder des Bundesdenkmalamtes (siehe Anlage 2, Muster B.1., B.2.1., B.2.2., B.2.3., B.3.1…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
2.2. BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz (1) Als Ausfuhr im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist jede Verbringung über die österreichische Staatsgrenze zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer Zeit und unabhängig auch davon, ob sich das…
1.4.1. Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 TEIL A: KULTURGÜTERN NACH ARTIKEL 3 Absatz 1 DER Verordnung (EU) Nr. 2019/880 | Kategorie von Kulturgütern | KN-Code | a) Seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und…
4. Strafbestimmungen und Verwertung 4.1. Strafbestimmungen (1) Die vorsätzliche Ausfuhr von Kulturgut entgegen den in dieser Findok wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 oder des Denkmalschutzgesetzes ist gemäß § 37 Abs. 2 Z 12 DMSG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist…
3.5.1. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Einfuhr von in Abschnitt 1.4.1. angeführten Kulturgütern darf nur erfolgen, wenn die Kulturgüter nicht entgegen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes, in dem sie geschaffen oder entdeckt worden sind entfernt wurden. Sofern es sich um Kulturgüter…
1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen (1) Die Werke lebender Künstler und solcher Künstler, seit deren Tod noch nicht 20 Jahre vergangen sind, benötigen für die Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7562"), außer es…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen anlässlich der Ausfuhr von Gegenständen geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (Kulturgut) anzuwendenden Beschränkungen sind die folgenden: 1.die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die…
1. Gegenstand 1.1. Abgrenzung zwischen EU-Recht und österreichischem Recht 1.1.Kulturgut nach EU-Recht: Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 (siehe Abschnitt 1.2.) werden die Kategorien von Kulturgütern eindeutig festgelegt, die im Handel mit Drittländern eines besonderen Schutzes bedürfen…
1.4. Kulturgut nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 Grundsätzlich werden von der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 unter dem Begriff "Kulturgüter" nur die im Anhang zu dieser Verordnung angeführten Kulturgüter verstanden. Dieser Anhang definiert in 3 Teilen die nachstehenden Waren als Kulturgut im…
1.2. Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 (1) Grundsätzlich werden von der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 unter dem Begriff "Kulturgüter" nur die im Anhang zu dieser Verordnung taxativ angeführten Kulturgüter verstanden. Dieser Anhang definiert die nachstehenden Waren als Kulturgut im Sinne…
1.3.3. Kategorien von Kulturgütern, die auf Grund der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes für die Ausfuhr keiner Genehmigung bedürfen (1) Durch die unter BGBl. II Nr. 484/1999 kundgemachte Verordnung wurden Kategorien (Warengruppen) von Kulturgütern nach Art und Wert festgesetzt, die auf Grund der Bestimmungen…
Anlage 4 Muster für die Einfuhrgenehmigung [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
2. Art der Beschränkungen 2.1. Beschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte…
Anlage 5 Muster für die Erklärung des Einführers [Grafik] [Grafik]
3.5. Einfuhr von Kulturgut nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/880