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9 Treffer1551 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…3, 44, 50, 65, 132, 145 und 259 des Tarifes der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983) erstreckt sich die Befreiung insb. auf unmittelbar gründungsbedingte Konzessionserteilungen, Niederlassungsbewilligungen, Genehmigungen zur Berufstätigkeit, Bewilligungen zur Betriebserrichtung, Feststellungsbescheide betreffend Vorliegen der Voraussetzungen für ein Anmeldungsgewerbe, Nachsichten von Berufszulassungserfordernissen, Zurkenntnisnahme von Anzeigen über die…

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des InvFG 2011 (bzw. gegebenenfalls des ImmoInvFG) zu beachten (§§ 48 und 49 AIFMG). Rz 9: Anders als bei OGAW ist begrifflich bei AIF allerdings die Konzessionserteilung an den AIFM nicht Voraussetzung dafür, dass der verwaltete Organismus einen AIF darstellt. Das bedeutet, dass die Qualifikation eines…

GK-0420Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik]   [Grafik]  

GK-04101.6. Berechtigungsurkunde (Konzession)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.6. Berechtigungsurkunde (Konzession) Die Berechtigungsurkunde (Konzession) ist ein (national unterschiedliches) Dokument, aus dem die Berechtigung des Unternehmens, national und international Gelegenheitsverkehre durchzuführen, er sichtlich ist. Sofern Zweifel bestehen, ob der jeweilige Verkehrsunternehmer berechtigt ist, Gelegenheitsverkehre durch zu führen, ist die Urkunde einzusehen.

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gesonderte Konzession beantragen (§ 5 Abs. 1 InvFG 2011). Eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (zB kollektive Portfolioverwaltung) von außerhalb der EU ist nicht zulässig. Die Konzessionserteilung setzt einen Sitz des Unternehmens im Inland voraus (§ 4 Abs. 3 Z 1 BWG sowie § 5 Abs. 1 InvFG 2011)…

GK-04201.2.2. Gemeinschaftslizenz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Gemeinschaftslizenz (1) Gemäß Artikel 3a der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster in Anlage 2) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR Mitgliedstaates jedem…

GK-04102.3.1. Genehmigungspflicht
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

2.3.1. Genehmigungspflicht (1) Für alle Gelegenheitsverkehre (keine Pendelverkehre!), die nicht genehmigungsfrei sind (siehe Abschnitt 2.3.2.), können im Rahmen des Interbus-Übereinkommens Genehmigungen von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten des Interbus-Übereinkommens erteilt werden. Ein Muster einer solchen Interbus-Genehmigung ist als…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98…