RIS AI
5 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 108819.6.2 Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…1990, 89/13/0083). Eine Ausnahme bildet eine Konzernversetzung innerhalb des letzten Dienstjahres. Falls hier die Dienstjahre beim Konzernbetrieb A beim Konzernbetrieb B angerechnet werden, kann unter Bedachtnahme auf die vorhergehende Konzernversetzung, die eine enge Verknüpfung bei der gesetzlichen Abfertigung zulässt (siehe Rz 1073), die…

LStR 2002 Rz 751–75510.7 Umzugskostenvergütungen (§ 26 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des Dienstortes zu beziehen, gewährt werden. Dies gilt auch für den Fall der Arbeitskräfteüberlassung. Rz 752: Umzugskostenvergütungen bei in- und ausländischen Konzernversetzungen bleiben auf der Einnahmenseite außer Ansatz, sodass auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Hinsichtlich Expatriates siehe auch…

LStR 2002 Rz 1070–107919.3 Gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Nr. 459/1993 idgF, anzuwenden ist. Rz 1073: Werden Abfertigungsansprüche im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG 1988 bei Konzernversetzungen nicht ausbezahlt, sondern vom "neuen" Konzernunternehmen (als neuer Arbeitgeber) übernommen, bestehen keine Bedenken, wenn im Auszahlungsfall auch diese übernommenen Abfertigungsansprüche im Sinne des § 67 Abs…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…

LStR 2002 Rz 921–92215.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen Rz 921: Gemäß § 41 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG, BGBl. Nr. 699/1991) treten übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse grundsätzlich in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, so weit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen…