15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…
17.4.3.4 Verbundene Unternehmen Rz 1248cj: Eine Körperschaft kann den Beherrschungstatbestand entweder alleine oder zusammen mit einem verbundenen Unternehmen erfüllen. Ein verbundenes Unternehmen kann in drei unterschiedlichen Ausprägungen vorliegen, dieses kann gemäß § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in der Beteiligungskette sowohl…
21.1.9 Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988) Rz 1266ad: Nach § 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 ist die Abzugsfähigkeit von Zinsen in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung…
22.10.3 Eigenkapitalquotenvergleich in der Unternehmensgruppe (§ 12a Abs. 7 Z 2 KStG 1988) 22.10.3.1 Allgemeines und Rechtsfolgen Rz 1309eu: Der Eigenkapitalquotenvergleich gemäß § 12a Abs. 5 KStG 1988 kommt aufgrund von § 12a Abs. 7 Z 2 KStG 1988 auch für Unternehmensgruppen zur…
1.3.7.4. Konzernsynergien Rz 200: Ein Synergieeffekt ist eine positive Wirkung, die sich aus der Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Organisationen (Unternehmen) ergibt, und entsteht sonach aus dem Zusammenwirken von Faktoren, die sich gegenseitig fördern bzw. gemeinsam mehr bewirken als jeder für sich allein…
218.1.10.2.2 Körperschaft des privaten Rechts als Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren Rz 1266al: Zunächst ist für Zwecke der Anwendung des Abzugsverbotes gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 zu prüfen, wer Empfänger der Zinsen und Lizenzgebühren ist. Das Abzugsverbot des…
15.4 Finanzielle Verbindung 15.4.1 Kapitalbeteiligung und Stimmrechtsmehrheit Rz 1033: Nach § 9 Abs. 4 KStG 1988 ist materielle Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe die finanzielle Verbindung durch eine Beteiligung von mehr als 50% am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und an den Stimmrechten…
15.7.2.4.3 Fremdbezogene Beteiligungsanschaffung Rz 1124: Eine Firmenwertab(zu)schreibung ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung an einer mitgliedsfähigen Körperschaft direkt oder indirekt von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben wird. Rz 1125: Der Konzernbegriff ist im…
15.6 Ergebniszurechnung 15.6.1 Allgemeines Rz 1059: Nach § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 hat jedes Gruppenmitglied sein steuerliches Ergebnis (siehe Rz 1060 bis Rz 1105) zunächst unabhängig von anderen Gruppenmitgliedern zu ermitteln. Sodann wird das steuerliche Ergebnis dem am Gruppenmitglied finanziell…
15.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft 15.2.7.1 Rechtslage für zum 30.6.2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften Rz 1015: Auf zum 30. Juni 2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften ist § 9 Abs. 2 KStG 1988 idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 34/2010…
22.7.2.4 Maßgebliche Abschlussstichtage für den Eigenkapitalquotenvergleich (§ 12a Abs. 5 Z 1 KStG 1988) Rz 1309dg: Wurde eine Körperschaft vollständig in den Konzernabschluss einbezogen, hat für Zwecke des Eigenkapitalquotenvergleichs die Ermittlung der Eigenkapitalquote dieser Körperschaft zum Abschlussstichtag ihres eigenen Wirtschaftsjahres zu erfolgen (§ 12a…
1.4a.4. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Unternehmensgruppen (§ 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV) Rz 255i: Im Falle von Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) kann der Gruppenträger einen nicht abzugsfähigen Gruppen-Zinsüberhang oder ein nicht verrechenbares Gruppen-EBITDA auf Antrag vortragen (§ 12a Abs. 7…
22.10 Zinsschranke in der Unternehmensgruppe (§ 12a Abs. 7 KStG 1988) 22.10.1 Allgemeines Rz 1309eh: Für Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 KStG 1988 erfolgt die Anwendung der Zinsschranke ausschließlich auf Ebene des Gruppenträgers im Rahmen der Ermittlung des zusammengefassten Ergebnisses der Unternehmensgruppe (§ 12a…
15.5 Dauer der finanziellen Verbindung 15.5.1 Allgemeines Rz 1055: Die finanzielle Verbindung von mehr als 50% (siehe Rz 1033 f) muss nach § 9 Abs. 5 KStG 1988 während des gesamten Wirtschaftsjahres des jeweils einzubeziehenden Gruppenmitglieds vorliegen. Besteht diese finanzielle Verbindung an einer…
14.2.2.2 Voraussetzungen 14.2.2.2.1 Änderung der organisatorischen Struktur Rz 995: Eine Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn die Organwalter der Körperschaft in den Leitungs- und Verwaltungsfunktionen geändert werden. Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende…
1.3.6. Konzernstrukturänderungen 1.3.6.1. Strukturänderungsmodelle Rz 176: Konzernstrukturänderungen (Business Restructurings) sind international beispielsweise in folgenden Erscheinungsbildern zu beobachten: Änderung der Vertriebsstrukturen: Die Funktion nationaler Vertriebsgesellschaften wandelt sich von jener eines Eigenhändlers zu jener eines bloßen Kommissionärs oder eines Limited-Risk-Distributor…
15.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15…
1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…
22.7 Eigenkapitalquotenvergleich (§ 12a Abs. 5 KStG 1988) 22.7.1 Grundregel und Rechtsfolgen Rz 1309cu: Für konzernal verbundene Körperschaften kann sich unter den Voraussetzungen des § 12a Abs. 5 KStG 1988 eine Ausnahme von der nach § 12a Abs. 1 KStG 1988 eingeschränkten Abzugsfähigkeit eines Zinsüberhangs…
23.4 Verbundene Unternehmen (§ 14 Abs. 4 KStG 1988) 23.4.1 Verbundene Unternehmen im Sinne des § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 (§ 14 Abs. 4 erster Teilstrich KStG 1988) Rz 1309ic: Gemäß § 14 Abs. 4 erster Teilstrich KStG 1988 gelten für Zwecke des…