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5 Treffer1686 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 640–6603. Einbringungen (Art. III UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Grundtypen der Einbringung Rz 645: Grundtypen der Einbringung sind: Fusionsähnliche- oder Konzentrationseinbringung: Der oder die Einbringende(n) sind weder mittelbar noch unmittelbar an der übernehmenden Körperschaft beteiligt (zB Einbringung des Einzelunternehmens A in die dem B zu 100% gehörende GmbH). Ausgliedernde- oder Konzerneinbringung: Der oder…

UmgrStR 2002 Rz 1001–10293.6. Gegenleistung (§ 19 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…ff. 3.6.1.2. Einteilung der Einbringungen Rz 1002: Nach der Beteiligungsstruktur können Einbringungen in fusionsähnliche Einbringungen und in ausgliedernde Einbringungen unterteilt werden: Bei den fusionsähnlichen Einbringungen (Konzentrationseinbringungen) ist der Einbringende an der übernehmenden Körperschaft noch nicht beteiligt, sodass es hinsichtlich der für die…

UmgrStR 2002 Rz 837–8473.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Erstellung der Einbringungsbilanz ist zu unterscheiden, ob der Einbringungsvertrag vor oder nach dem Einbringungsstichtag abgeschlossen wird. Im Normalfall der Konzentrationseinbringung liegt dem Einbringungsvertrag der Jahres- oder Zwischenabschluss, die Unternehmensbewertung und damit die Gegenleistung und daher auch die Einbringungsbilanz zu Grunde. Ein vor dem Einbringungsstichtag abgeschlossener…

UmgrStR 2002 Rz 1246–12743.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…dem Grunde nach dh. nach Maßgabe der in den Evidenzkonten festgehaltenen Stände der Einlagenrückzahlung zugänglich. 3.13.1.1. Konzentrationseinbringungen 3.13.1.1.1. Gewährung einbringungsgeborener Anteile Rz 1259: Bei Einbringungen gegen Gewährung von neuen oder bestehenden Anteilen liegen unabhängig davon, ob der Einbringende…

UmgrStR 2002 Rz 1794–18016.10. Spaltung und Einlagenrückzahlung
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Körperschaft durch die Abspaltung vermindert hat (Aufteilung im Verkehrswertverhältnis, siehe schon zur Einbringung Rz 1266a); anders als Konzentrationsabspaltungen haben Konzentrationseinbringungen keine Auswirkungen auf die Innenfinanzierung, siehe Rz 1266a. Beispiel: Die A-GmbH spaltet einen Teilbetrieb auf die X-GmbH gemäß Art. VI UmgrStG ab (Konzentrationsabspaltung)…