Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…
Unterabschnitt 3 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders Artikel 233 Kontrollplan (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden erstellen bei der Erteilung einer Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders nach Artikel 182 Absatz 1 des…
5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…
8. Eigenkontrolle Die Eigenkontrolle im Sinne von Artikel 185 UZK soll dem Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit bieten, die Durchführung bestimmter Förmlichkeiten, die grundsätzlich von den Zollbehörden zu erfüllen sind, zu übernehmen. Neben der Selbstberechnung der Ein- bzw. Ausfuhrabgaben einschließlich sonstiger Abgaben kann dem Bewilligungsinhaber auch die…
Artikel 48 Nachträgliche Kontrolle Zum Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie das Vorhandensein und die Echtheit, Richtigkeit und…
4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente sind dem Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. (3…
5.4.4. Dateninhalte Der Inhalt der Anschreibung in den zollrelevanten Aufzeichnungen muss gemäß Artikel 234 Abs. 1 Buchstabe b) UZK-IA zumindest die Daten der vereinfachten Zollanmeldung enthalten. 5.4.4.1. Inhalt bis zur Anpassung von e-zoll Bis zur Anpassung des nationalen…
4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bzw. § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente…
2.2.2. Kontrollbescheinigung (1) Das Kontrollorgan ist befugt, die Waren vor ihrer Abfertigung durch die Zollbehörde auf ihre Vermarktungsnormen zu untersuchen und in die Begleitpapiere Einsicht zu nehmen. Das Kontrollorgan ist dabei ermächtigt, die Packstücke in der erforderlichen Anzahl zu öffnen oder öffnen zu…
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46, Art. 48 | - | Art. 265 | - 6.1. Überwachungsgrundsatz Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung…
39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…
2.2. Einfuhrkontrolle 2.2.1. Konformitätsbescheinigung, Kontrollbescheinigung (1) Die Einfuhrkontrolle obliegt fachlich befähigten Kontrollorganen, die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit bestellt werden. (2) Der Anmelder hat das Einlangen von Waren, die der Einfuhrkontrolle unterliegen, am Ort der Zollabfertigung dem zuständigen Kontrollorgan gemäß § 3 Abs. 1…
4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-GesetzesGelverkG haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, des Interbus-Übereinkommens sowie der bilateralen Vereinbarungen im Bereich des grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehres durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente (siehe…
2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…
…nur eine Kontrolle eines Verschlusses, ist kein Kontrollzettel zu erstellen. Eine etwaige Kontrollentscheidung steht neben den vorgegebenen Kontrollbestimmungen im Übrigen immer im Ermessen der Zollbehörden. Nach erfolgter Kontrolle ist der Versandvorgang mittels MRN neuerlich aufzurufen und der Kontrollergebniscode zu erfassen. Zusätzlich sind die Kontrollfeststellungen zu…
Artikel 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle (Artikel 185 Absatz 1 des Zollkodex) Inhaber von Bewilligungen für die Eigenkontrolle dürfen unter zollamtlicher Überwachung die Einhaltung von in der Bewilligung festgelegten Verboten und Beschränkungen kontrollieren.
1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…
3.2. Ausfuhrkontrolle 3.2.1. Konformitätsbescheinigung, Kontrollbescheinigung (1) Die Ausfuhrkontrolle obliegt fachlich befähigten Kontrollorganen, die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit bestellt werden. (2) Der Anmelder hat das Einlangen von Waren, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen, am Ort der Zollabfertigung dem zuständigen Kontrollorgan gemäß § 3 Abs. 1…
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…