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EStR 2000 Rz 1429–14325.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…82/14/0100). 5.5.13.3 Zinsenabzug beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner Rz 1432: Bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner bestimmt sich der Betriebsausgabenabzug nach dem Abfluss von (Geld)Mitteln. Bei einem Kontokorrentkonto bewirken die Belastungen mit Bankspesen und Zinsen einen Abfluss, und zwar unabhängig davon…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

EStR 2000 Rz 4620–462713.2 Verausgabung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1.2004, 98/14/0025). Es bestehen keine Bedenken, auf den Valutatag abzustellen. 13.2.4 Kontokorrentkredit Rz 4626: Bei einem Kontokorrentkonto bewirken die Belastungen mit Bankspesen und Zinsen einen Abfluss, und zwar unabhängig davon, ob ein Guthaben verringert oder der Schuldenstand vergrößert wird. Es…

UmgrStR 2002 Rz 1574–15755.2.2. Teilungsmasse
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Abs. 5 UmgrStG zulässigen rückwirkenden Korrekturen disponiert werden. Passiva sind grundsätzlich den damit in Zusammenhang stehenden Aktiva bzw. den jeweiligen (Teil)Betrieben zuzuordnen (siehe erster Bulletpoint). Sollte eine solche Zuordnung ausnahmsweise nicht möglich sein und eine "Restgröße" verbleiben (zB Kontokorrentkonto, Finanzamtsverbindlichkeiten, Passiva aufgegebener Betriebe), ist…

KStR 2013 Rz 1404–141425.4.3 Warenrückvergütungen und Geschäftsanteilverzinsung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Dieser Nachweis kann durch Postbestätigungen, von den Empfängern gefertigte Empfangsbestätigungen oder Listen erbracht werden. Die bloße Verbuchung des Vergütungsbetrages, auch wenn diese auf dem Kontokorrentkonto erfolgt, ersetzt nicht die belegmäßige Verständigung. Die Verständigung der Empfänger mittels Belegen, die den im § 11 UStG 1994 enthaltenen Erfordernissen…

UmgrStR 2002 Rz 1658–16666.2. Spaltende Körperschaft (§ 33 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Abs. 5 UmgrStG zulässigen rückwirkenden Korrekturen disponiert werden. Passiva sind grundsätzlich den damit in Zusammenhang stehenden Aktiva bzw. den jeweiligen (Teil)Betrieben zuzuordnen (siehe erster Bulletpoint). Sollte eine solche Zuordnung ausnahmsweise nicht möglich sein und eine "Restgröße" verbleiben (zB Kontokorrentkonto, Finanzamtsverbindlichkeiten, Passiva aufgegebener Betriebe), ist…

EStR 2000 Rz 1433–14345.5.13.4 Zweikontenmodell
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.13.4 Zweikontenmodell Rz 1433: Die obigen Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige des so genannten Zweikontenmodells gezielt bedient. Das Wesen dieses Modells besteht darin, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über zwei verschiedene Konten geleitet werden. Vom Konto, auf das die Betriebseinnahmen…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.9.3.3 Einzelfälle Rz 2441a: Altersteilzeit Rz 2441a: Nach § 27 Abs. 2 AlVG haben seit 1. Oktober 2001 Anspruch auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

5. Abgabenkonten (§ 213 BAO) Rz 600: § 213 BAO stellt die gesetzliche Grundlage für die Führung von Abgabenkonten dar, auf denen die jeweils in Betracht kommenden Gebarungs-(Buchungs-)vorgänge erfasst werden. 5.1. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben (§ 213 Abs. 1 BAO) Rz 601: Bei den von…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec…

LStR 2002 Rz 1183–118523 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

23 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988) Rz 1183: Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit aus den nach § 76 EStG 1988 vorgeschriebenen Aufzeichnungen, aus den Lohnkonten, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen (§ 87 EStG 1988) ersichtlich sein (vgl. VwGH 08.01.1963, 0947/61). Das Lohnkonto…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

10.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG) Rz 72: Ein "ausgenommenes Konto" ist kein Finanzkonto iSd GMSG (vgl. Rz 61 zu § 71 GMSG). § 87 GMSG listet ausgenommene Konten auf und enthält in seiner Z 8 auch eine Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in…

LStR 2002 Rz 3685.9.17 Kontoführungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.17 Kontoführungskosten Rz 368: Kontoführungskosten (einschließlich Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte), die das Gehaltskonto eines Arbeitnehmers betreffen, sind keine Werbungskosten (Aufteilungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. Kontoführungskosten können nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie ein…

KStR 2013 Rz 1569–157529.3 Abschlusszahlungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.3 Abschlusszahlungen Rz 1569: Ist die Körperschaftsteuerschuld im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) größer als die einbehaltenen und anzurechnenden sowie vorausbezahlten Beträge, ergibt der Unterschiedsbetrag die Abschlusszahlung (siehe dazu EStR 2000 Rz 7582). 29.4 Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen Rz 1570: Bei der Zwischenbesteuerung im Sinne des § 13…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…

ZT-25002.1.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

2.1.2. Bei Barzahlern Bei Zollkontingenten gilt bei Barzahlern der Antrag nur dann als gestellt, wenn Name und Adresse des Barzahlers bzw. dessen Bankverbindung mit Kontonummer deutlich lesbar angegeben sind, um eine allfällige Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch Postanweisung oder Banküberweisung durchführen zu können. Bei…

UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das…