Artikel 350 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 24. November 2015 Für…
Artikel 184 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders nach Artikel 182, einschließlich der diesbezüglichen Zollformalitäten und Kontrollen, fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
Unterabschnitt 3 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders Artikel 233 Kontrollplan (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden erstellen bei der Erteilung einer Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders nach Artikel 182 Absatz 1 des…
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Abschnitt 2 Vereinfachte Zollanmeldungen Artikel 223 Verwaltung von Zollkontingenten in vereinfachten Zollanmeldungen (Artikel 166 des Zollkodex) (1) Bei der vereinfachten Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, die unter ein Zollkontingent fallen, das in der zeitlichen Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen verwaltet wird, darf der…
Artikel 236 Zollkontingente (Artikel 182 des Zollkodex) (1) Bei einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, die die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren betrifft, die unter ein Zollkontingent fallen, das in der zeitlichen Reihenfolge der Annahme der Anmeldungen verwaltet…
Artikel 256 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 28. Juli 2015 Für…
Artikel 169 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln fest für die Abgabe a)der vereinfachten Zollanmeldung gemäß Artikel 166, b)der ergänzenden Zollanmeldung gemäß Artikel 167. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Abschnitt 1 Verwaltung von Zollkontingenten Artikel 49 Allgemeine Vorschriften über die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4…
10. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec…
Artikel 215 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen…
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Artikel 225 Ergänzende Zollanmeldung (Artikel 167 Absatz 4 des Zollkodex) Bei einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 des Zollkodex gibt der Inhaber der Bewilligung in den Fällen, in denen die ergänzende Anmeldung globaler, periodischer oder zusammenfassender Art ist und der Wirtschaftsbeteiligte…
Artikel 234 Pflichten des Inhabers der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders (Artikel 182 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Inhaber der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders a…
Artikel 21 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme bzw. der Inbetriebnahme des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die…
Artikel 187 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die vom Bewilligungsinhaber gemäß Artikel 185 Absatz 1 durchzuführenden Zollformalitäten und Kontrollen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
Artikel 217 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Erledigung eines besonderen Verfahrens nach Artikel 216215 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
Artikel 219 Fälle, in denen eine Zollanmeldung nicht als durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 141 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 abgegeben gilt (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) Ergibt eine Kontrolle, dass eine Willensäußerung im…
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Artikel 10 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen Folgendes festgelegt wird: a)die Fälle gemäß Artikel 9 Absatz 2, in denen Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, verpflichtet sind, sich bei den Zollbehörden registrieren…