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9 Treffer1543 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

………………………. k)…………………………………………………. 6 Die BAO verlangt eine genaue und vor allem vollständige Aufzählung der Tätigkeiten (ideelle Mittel) des Vereins…

KStR 2013 Rz 140–1521.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…2016); sie können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Zu welcher Kategorie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gehört, wird von der FMA entschieden. Ideelle Vereine werden nach Abwicklung des vereinsbehördlichen Verfahrens mit ihrer Konstituierung, Sparkassen mit Satzungsgenehmigung (§ 13 Abs. 4 SpG) rechtsfähig. Zu Stiftungen, Fonds und…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1 Vereinsgesetz 2002(VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zweck wegfällt, unterliegen die bis zur Umwandlung im Vermögen des Vereins entstandenen stillen Reserven weiterhin der Zweckbindung bei der Genossenschaft; nach Wegfall der Begünstigung sodann in der Sphäre der Genossenschaft entstehende stille Reserven unterliegen hingegen nicht der Vermögensbindung (vgl. dazu auch VereinsR 2001 Rz 108a).

VereinsR 2001Einleitung
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…VereinsR 2001 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in Einzelfällen sind - sofern sie den VereinsR 2001 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Die VereinsR…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (§ 1 AktG). Aktionäre können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Personengesellschaften mit Ausnahme der GesBR, Inländer oder Ausländer sein. Die Gründung kann zu jedem erlaubten Zweck, auch zu einem…

KStR 2013 Rz 103–1061.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…2 Vereine Rz 105: Vereine im Sinne des VerG zählen zu den juristischen Personen und sind daher schon gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 subjektiv körperschaftsteuerpflichtig. Man bezeichnet diese Vereine auch als rechtsfähige Vereine. Nicht rechtsfähige Vereine (sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen…

VereinsR 2001 Rz 719–7276 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…jeweiligen Gemeinde festgesetzt (Höchsthebesatz derzeit 500%). Die jährliche Grundsteuer beträgt daher weniger als 1% des maßgebenden Einheitswertes. 6.2.3 Grundsteuerbefreiungen Rz 726: Die Grundsteuerbefreiungen ergeben sich hauptsächlich aus § 2 Grundsteuergesetz 1955 - GrStG 1955. Befreit ist beispielsweise: Grundbesitz eines gemeinnützigen oder mildtätigen Vereines, jedoch nur…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…01/71125 zuständig). Innerhalb des Finanzamtes Österreich wird diese Zuständigkeit durch die Dienststelle Sonderzuständigkeiten wahrgenommen. 5.1 Der Verein im Gebührenrecht und dem Recht der Glücksspielabgabe Rz 678: Das Gebührengesetz 1957 (GebG) sieht 2 Gruppen von Gebühren vor. Einerseits feste Gebühren für bestimmte Schriften und…