…000 Euro. Die LuF-Pauschalierung ist im Veranlagungsjahr 2022 nicht zulässig. Der Einheitswert beträgt zum 31.12.2022 140.000 Euro. Die LuF-Pauschalierung ist im Veranlagungsjahr 2023 zulässig. Rz 4141b: Kommt es im Zuge einer Wertfortschreibung zu einem Überschreiten des maßgeblichen Einheitswertes, tritt dieser…
…Liegt der Teilwert zwischen 390 S und 400 S, ist die Teilwertabschreibung auf den Anfangsbestand beschränkt. 6.7.1.5.3 HIFO-Bewertung Rz 2322: Das HIFO-Verfahren ("highest in - first out") unterstellt eine Verbrauchsabfolge, die sich am Wert des Einkaufs orientiert. Da dies keiner…
…Wechsel von Inventurmethoden, Wechsel von Bewertungsvereinfachungsverfahren, Wechsel von Verbrauchsabfolgeverfahren. 6.2.2.2 Grundsatz der Periodisierung Rz 2129: Der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung als Grundlage der Abschnittsbesteuerung ist auch bei der Bewertung zu beachten (siehe Rz 650 ff). Durch Abschreibungen und Zuschreibungen dürfen keine Ergebnisauswirkungen…
…Von den echten Synergieeffekten zu unterscheiden sind unechte Synergieeffekte, die bei der Ermittlung des Verkehrswertes zu berücksichtigen sind. Unechte Synergieeffekte sind solche, die sich ohne Berücksichtigung der Auswirkungen aus dem Bewertungsanlass realisieren lassen oder mit einer nahezu beliebigen Vielzahl von Partner erzielt werden können. Beispiel…
…Wertzusammenhang zu unterscheiden. Rz 2144: Dem eingeschränkten Wertzusammenhang zufolge darf eine in den Vorjahren vorgenommene Teilwertabschreibung wieder rückgängig gemacht werden (Zuschreibungswahlrecht). Diese Aufwertung ist mit den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem ursprünglichen Einlagewert des jeweiligen Wirtschaftsguts begrenzt. Dieser Grundsatz ist bei der Bewertung des…
…Zuge der Einbringung erhaltenen Gegenleistungsanteile nicht besteuern und ist somit eine Einschränkung des Besteuerungsrechts an den Gegenleistungsanteilen gegeben, ist § 16 Abs. 2 UmgrStG anzuwenden. Für die weiteren Rechtsfolgen ist im Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 UmgrStG zu unterscheiden, wo der Einbringende ansässig ist (bei Verzicht…
…keine Einschränkung des Besteuerungsrechtes erfolgt). § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG ist nicht anzuwenden, weil das eingebrachte Vermögen nicht steuerhängig war (Rz 1155). Beispiel 2: Sachverhalt wie Beispiel 1, die österreichische GmbH bringt aber eine italienische Zweigniederlassung in eine italienische Kapitalgesellschaft ein. Das an der…
…der tatsächlichen Geschäftsleitung im Drittstaat, siehe auch KStR 2013 Rz 4). Als Indiz für eine EU/EWR-Ansässigkeit kann die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung gewertet werden. Die Ansässigkeit der übernehmenden Körperschaft hat für die Abgrenzung von § 16 Abs. 2 Z 1 und Z 2 UmgrStG keine…
…das entsprechende körperliche Wirtschaftsgut übertragen worden ist. Überdies ist der Zeitpunkt des Ausscheidens des Wertpapiers, von dem der übertragene Freibetrag stammt, zu dokumentieren (zum Fristenlauf bei Ersatzbeschaffung siehe Rz 3739 ff). Zur leichteren Lesbarkeit des Anlageverzeichnisses bestehen keine Bedenken, diese Dokumentation in einer gesonderten Beilage…
…oder ein externer Ausgleich durch eine Ausgleichszahlung der begünstigten Gesellschafter an die benachteiligten gewählt oder eine Kombination von beiden vereinbart werden. Die Ausgleichszahlungen stellen beim Leistenden keine Betriebsausgabe und beim Empfänger keine Betriebseinnahme dar. Rz 1529: Wird bei fehlender Übereinstimmung auf einen Ausgleich zum Teil…
…wird (Aufwertung auf den Fremdvergleichswert und somit Festsetzung der Steuerschuld mit allfälliger Ratenzahlung bei Mitunternehmern aus EU/EWR-Mitgliedstaaten); jedoch hat ein eingeschränktes Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Mitunternehmer keine Auswirkung auf den Wertansatz für die übrigen Mitunternehmer. Soweit bei einer Einbringung in eine inländische oder ausländische…
…War keiner der Rechtsvorgänger hinsichtlich der übernommenen (Teil-)Betriebe zur Rechnungslegung verpflichtet, ist für neue Unternehmer und für übernommene (Teil-)Betriebe der Zeitraum des § 189 UGB von zwei Geschäftsjahren beim neuen Unternehmer zu beachten. Dieselben Grundsätze kommen zur Anwendung bei Veränderungen einer bestehenden Personengesellschaft durch…
…Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorganges treten nicht ein. Es wird daher auch der Nachversteuerungstatbestand bei verbilligten Mitarbeiteraktien infolge des verschmelzungsbedingten Anteilstausches nicht ausgelöst, da keine Übertragung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 vorliegt. Der Wegzugsbesteuerungstatbestand des § 27 Abs. 6 Z 1…
…des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Anwendung (§ 20 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994). Zur Kleinunternehmerreglung bis 31.12.2024 siehe Rz 1002 ff. 6.1.27.1.2. Ermittlung der Kleinunternehmergrenze Rz 995: Bei der Prüfung, ob die Kleinunternehmergrenze überschritten wird…
…3400 längstens bis zum Jahr 15 abgesetzt werden. Bei C ist die Möglichkeit einer Firmenwertabschreibung gesondert zu prüfen. d) Das Gruppenmitglied A erwirbt am 27.7.05 von einer Körperschaft, die zum Kalenderjahr bilanziert, 51% der Anteile. Die Körperschaft wird mit 1.1.06 in…
…Vermögensverlust diesen bei Untergang der internationalen Schachtelbeteiligung in vollem Umfang steuerlich zu berücksichtigen. Innerhalb der Gruppenbesteuerung finden jedoch die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 zweiter Satz KStG 1988 keine Anwendung, weil § 9 Abs. 7 KStG 1988 als lex specialis innerhalb der Gruppenbesteuerung der Regelung des…
…nur dann vorgenommen werden, wenn bei der zweitgenannten Beteiligung keine Teilwertabschreibung vorgenommen worden ist, deren Siebentel im Realisierungsjahr noch offen sind. Beispiel: Die A-GmbH wertet die um 1.000 angeschaffte Beteiligung an der B-GmbH im Jahr 01 auf 300 ab. Im gleichen Jahr…
…Anteile an der übernehmenden Gesellschaft. Die Verschmelzungsrichtung spielt daher für die steuerliche Behandlung beim Gesellschafter keine Rolle. Rz 297a: Vom Anwendungsbereich des § 5 Abs. 7 Z 1 UmgrStG sind insbesondere Auslands- und Exportverschmelzungen erfasst (siehe Rz 290, 294), jedoch kann die Regelung auch bei reinen…
…sofern keine Option (zur Steuerpflicht) gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 vorgenommen wurde (siehe Rz 1216). Ausgenommen sind Liquidationsverluste (siehe Rz 1224). Bei § 10 Abs. 3 erster Satz KStG 1988 handelt es sich um eine sachliche Steuerbefreiung. Bei der Ermittlung des steuerfrei zu…
…entfälltSoweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich des übernommenen Vermögens entsteht (zB im Rahmen einer "Import-Spaltung" aufgrund des EU-UmgrG), ist gemäß § 34 Abs. 1a UmgrStG zu unterscheiden: Entsteht das Besteuerungsrecht der Republik Österreich spaltungsbedingt erstmals, ist das übernommene Vermögen bei der übernehmenden Körperschaft…