6.1.8. Geld- und Kapitalverkehr 6.1.8.1. Gewährung und Vermittlung von Krediten Rz 751: Bei der Gewährung von Krediten (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994) ist Gegenstand des Leistungsaustausches nicht die Hin- und Rückgabe des Kredites, sondern das Dulden…
…der Gebühr. Gemäß § 15 Abs. 3 GebG sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Kapitalverkehrsteuergesetz (I. Teil Gesellschaftsteuer und II. Teil Wertpapiersteuer) oder das Versicherungssteuergesetz fallen von der Gebührenpflicht ausgenommen. Voraussetzung ist die Identität des Rechtsvorganges. § 19 Abs. 2 GebG sieht eine Gebührenbefreiung…
5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…
…betreffend Eintritt in Lohnverhältnisse, Äquivalenzgrundsatz, Umsatzsteuer, Kapitalverkehrssteuern, Grunderwerbssteuer, zweites Hauptstück und dritter Teil des UmgrStG). Rz 26: Die umfassende Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des Art. I UmgrStG ist in Fällen der Aufwertungsoption oder des teilweisen Wegfalls des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich geteilt zu betrachten. Soweit das…
…der Umsatzversteuerung nach vereinnahmten Entgelten ein (siehe Rz 485 ff). Siehe auch UStR 2000 Rz 56. 2.5.5. Kapitalverkehrsteuern Rz 604: Für Umgründungsvorgänge, die noch Gesellschaftsteuerpflicht auslösen können (zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323), sind die folgenden Ausführungen zu beachten: Umwandlungen im Sinne…
…Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber. Rz 35: Die Befreiung besteht unabhängig von der Art der Gegenleistung (zB Geldleistung oder Sachleistung). Die Befreiung von der Gesellschaftsteuer kommt kumulativ mit…
1.1.6. Börsenumsatzsteuer (§ 1 Z 6 NeuFöG) Rz 40: Die Börsenumsatzsteuer war im 3. Teil des Kapitalverkehrsteuergesetzes geregelt und wurde mit Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999, mit 1. Oktober 2000 außer Kraft gesetzt (§ 38 Abs. 3a KVG), wodurch die Bestimmung § 1 Z 6…
…1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität…
…6 Abs. 4 UmgrStG enthält umsatzsteuerliche Regelungen für die Verschmelzung. § 6 Abs. 5 UmgrStG idF vor StRefG 2020 beinhaltet eine Befreiung von den Kapitalverkehrsteuern. Allerdings können Umgründungsvorgänge ab 1.1.2016, bei denen ein Umgründungsstichtag bis zum 31.12.2015 zu Grunde gelegt wird, keine…
… 19 Abs. 2 GebG zweiter Satz ist auch, dass das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz einer Gebühr oder nach einem Verkehrsteuergesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Grunderwerbsteuergesetz 1987; Versicherungssteuergesetz 1953; Kapitalverkehrsteuergesetz; Feuerschutzsteuergesetz 1952, Stiftungseingangssteuergesetz) steuerbar ist, dh. grundsätzlich dem GebG oder einem Verkehrsteuergesetz unterliegt, auch wenn es…
…der Rechtsvorgang gebührenrechtlich unter § 33 TP 5 GebG zu subsumieren (VwGH 16.10.1989, 88/15/0086). Rz 1148: Nach § 42 UmgrStG sind Rechtsgeschäfte, mit denen anlässlich eines gebühren- oder kapitalverkehrsteuerbegünstigten Vorganges nach Artikel III (Einbringung), nach Art. IV (Zusammenschluss), nach Art. V (Realteilung) oder…
…Aktien und GmbH-Anteilen auch gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie gleichartige Bezüge aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital vom sachlichen Anwendungsbereich der Bestimmung erfasst. Die KESt-Rückerstattung steht im Sinne der Rechtsprechung des VwGH im Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Art…
…Abs. 1 Z 8, 9 lit. c und Z 13 UStG 1994 bezeichneten Umsätze. Dadurch wird bei Umsätzen des Geld- und Kapitalverkehrs und bei Versicherungsumsätzen eine Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug in anderen als in den in § 12 Abs. 3 lit. a UStG 1994 bezeichneten Fällen vermieden…
… 11 UmgrStG, betreffend Eintritt in Lohnverhältnisse, Umsatzsteuer, Kapitalverkehrsteuern, Grunderwerbssteuer, siehe Rz 594 ff). Rz 415: Die umfassende Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des Art. II UmgrStG ist in Fällen der Aufwertungsoption oder des teilweisen Wegfalls des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich hinsichtlich des Vermögens einschließlich eines Firmenwertes der…
…sind hinsichtlich Steuerbarkeit, Steuerfreiheit und Steuersatz nach den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Kriterien zu beurteilen. Zur steuerlichen Einordnung des vom Gesellschafter getätigten Umsatzes siehe Rz 640639. 2.11.1.3. Verkehrsteuern Rz 634: Die Kapitalverkehrsteuerbefreiung nach § 11 Abs. 4 UmgrStG (Rz 604) ist nicht anzuwenden. Die Gesellschaftsteuerbefreiung…
…1290. Fallen Gebühren an, sind sie als sofortiger Aufwand abzugsfähig (vgl. EStR 2000 Rz 1662). 4.5.5. Kapitalverkehrsteuern 4.5.5.1. Allgemeines Rz 1481: Für Umgründungsvorgänge, die noch Gesellschaftsteuerpflicht auslösen können (zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323), sind die folgenden Ausführungen zu…
…Gesellschafters verbundenen Rechte und Pflichten nicht der Zessionsgebühr. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Einbringung und zum Zusammenschluss sinngemäß (Rz 1223 ff und Rz 1480). 5.5.5. Kapitalverkehrsteuern Rz 1633: Für Umgründungsvorgänge, die noch Gesellschaftsteuerpflicht auslösen können (zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323)…
…sie unter Art. VI UmgrStG fällt. Durch Spaltungen kommt es auch nicht unmittelbar zu einer Vorsteuerberichtigung. 6.6.5. Kapitalverkehrsteuern Rz 1782: Für Umgründungsvorgänge, die noch Gesellschaftsteuerpflicht auslösen können (zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323), sind die folgenden Ausführungen zu beachten: Gemäß § 38 Abs…
…UmgrStG) Rz 1889: Nach § 42 UmgrStG sind Rechtsgeschäfte, mit denen anlässlich eines gebührensteuerbegünstigten bzw. eines kapitalverkehrsteuerbegünstigten (zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323) Vorganges nach Art. III bis VI UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Wird ein Darlehens- oder…
29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…