…eine natürliche Person bei Verrechnung über eine "zwischengeschaltete" Körperschaft vorsieht. § 2 Abs. 4a EStG 1988 ist ab der Veranlagung 2016 anwendbar. Nach § 2 Abs. 4a EStG 1988 sind Einkünfte aus einer Tätigkeit als organschaftlicher Vertreter einer Körperschaft (etwa Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH oder…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 oder nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermitteln. Rz 511: Ein Gewinnermittlungswechsel von § 5 Abs. 1 EStG 1988 auf eine andere Gewinnermittlungsart kann stattfinden, wenn eine Kapitalgesellschaft verschmelzend auf eine natürliche Person umgewandelt wird. Der Wegfall der Rechnungslegungspflicht ab dem…
…22 Z 2 EStG 1988, wenn die Leistungen aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft resultieren. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Veranlagung. Da Vergütungen für das (bestehende oder frühere) Beschäftigungsverhältnis und nicht Kapitaleinkünfte vorliegen, kommt ein Kapitalertragsteuerabzug nicht…
…Auch wenn der bisherige Praxisinhaber weiterhin einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt, weil er zB als nach außen hin tätiger Gesellschafter der erwerbenden Personengesellschaft oder als Geschäftsführer der erwerbenden Kapitalgesellschaft tätig bleibt, ist der Praxiswert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten (VwGH 13.5…
…gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 (LStR 2002 Rz 1074). Rz 1471: Ist ein Geschäftsführer Dienstnehmer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG oder GmbH & atypische stille Gesellschaft, wird dieses Dienstverhältnis durch einen Zusammenschluss der Personengesellschaft mit dieser Person nicht berührt. 4.5.2. Äquivalenzverletzung (…
…der Arbeitnehmer eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 auszahlt. Ist die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG Arbeitgeber im Sinne des § 47 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 des Geschäftsführers als einzigem…
…Wesentliche oder dominierende Beteiligungen können allerdings leichter Anlass zu einer nur aus der Eigentümerstellung begründbaren Vorteilsgewährung geben. Ohne Einfluss ist auch die Rechtsform des Eigentümers (natürliche Person, Personenvereinigung oder juristische Person; vgl. VwGH 3.8.2000, 96/15/0159) oder dessen Nationalität (VwGH 30.5…
…Rechtssubjekt betroffen hat und das im Zuge der Vorumgründung übertragene Vermögen erst durch eine Folgeumgründung auf die umzuwandelnde Kapitalgesellschaft transferiert wurde; dabei kommt es jedoch nicht zu einer "Kumulierung" der Hinzurechnungsbeträge. Beispiel 4: Die natürliche Person A bringt ihren Betrieb in die X-GmbH ein…
…an der Umgründung beteiligter Steuerpflichtiger - und damit als potenziell für die Meldung in Frage kommender Steuerpflichtiger - gelten nach der UmgrMV der das Vermögen übertragende und der das Vermögen übernehmende Steuerpflichtige. Beispiel 1: Die natürliche Person A bringt ihren Betrieb in die A-GmbH gemäß Art…
…zu bestellende Geschäftsführer einer juristischen Person außerdem dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ der juristischen Person angehören oder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein. Ein Befähigungsnachweis, der eine (natürliche) Person zur Ausübung…
…1 Z 1 UGB besteht für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE; keine inhaltliche Änderung gegenüber bisher) unternehmerisch (Rz 430f) tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (insbesondere GmbH & Co KG, so genannte "verdeckten Kapitalgesellschaften"). 4.1.6.2.3.3 Rechnungslegungspflicht…
…5564: Unter Veräußerung wird jede entgeltliche Übertragung (zB Verkauf, Tausch, Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische Person, Gesamthandvermögen) verstanden (VwGH 24.9.1996, 95/13/0290). Dies gilt auch für die Übernahme des Betriesbvermögens eines…
…durch eine Person (Einmanngesellschaft) oder mehrere Personen gegründet werden. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Personengesellschaften mit Ausnahme der GesBR, Inländer oder Ausländer sein. Das Stammkapital muss mindestens 35.000 Euro erreichen und besteht aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter…
2.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG) 2.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 71: Betriebsinhaber ist die die Betriebsführung beherrschende natürliche oder juristische Person. Betriebsinhaber iSd § 2 Z 2 und § 5a NeuFöG sind ungeachtet allfälliger gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen: Einzelunternehmer, unbeschränkt haftende Gesellschafter von…
…verschafft oder vergrößert aber der übernehmenden Körperschaft die Stimmrechtsmehrheit. Rz 726: Die Einbringungsfähigkeit ist unabhängig davon gegeben, ob der Kapitalanteil zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen oder zum außerbetrieblichen Vermögen des Einbringenden gehört bzw. ob der Kapitalanteil einer natürlichen Person, einer Personengesellschaft oder einer Körperschaft gehört…
…Die restlichen 25% an B werden durch die natürliche Person Y gehalten. Das beteiligte Gruppenmitglied A hält eine 100-prozentige Beteiligung an der operativ tätigen Beteiligungskörperschaft C (WJ = KJ). A bringt 95% der Beteiligung an C zum a) 31.12.01 b) 30.9…
…weil eine Kapitalgesellschaft in eine nicht unter Z 1 fallende Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umgewandelt wird oder eine "verdeckte" Kapitalgesellschaft (GmbH & Co KG) zu einer solchen wird, an der eine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist (zB Ausscheiden der GmbH aus der bisherigen GmbH & Co…
…einen Teilbetrieb zur Neugründung in die B-GmbH ab und andererseits ein Grundstück zur Aufnahme in die C-GmbH ab. An der A-GmbH ist die natürliche Person A außerbetrieblich zu 100% beteiligt. Die Teilbetriebsabspaltung fällt bei Wahrung der Anwendungsvoraussetzungen des § 32 UmgrStG unter Art…
…umgewandelten Kapitalgesellschaft (bezogen auf den Zeitpunkt der Firmenbucheintragung des Umwandlungsbeschlusses) ergibt (siehe UmgrStR 2002 Rz 560). Die Anteile abfindungsberechtigter Gesellschafter sind den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. Ist die Nachfolgegesellschaft keine Kapitalgesellschaft, sondern eine andere Rechtsform oder eine natürliche Person, kann dennoch eine Verrechnung erfolgen. Für natürliche…
…Anteilsinhaber einer spaltenden oder übernehmenden Körperschaft im Anwendungsbereich des Art. VI UmgrStG, somit für jede unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Person. Besondere Bestimmungen werden umgründungssteuerrechtlich für die Veränderungen bei internationalen Schachtelbeteiligungen im Zuge einer Spaltung und für die steuerliche Behandlung von Zuzahlungen getroffen…