…Therapieräumlichkeiten eines Facharztes für Psychiatrie, wenn sie sich von der privaten Lebensführung dienenden Räumen nicht wesentlich unterscheiden, Labors mit entsprechender Einrichtung, Fotostudios, Film- und Tonaufnahmestudios, Kanzleiräumlichkeiten, deren Einrichtung eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung typischerweise ausschließt (der gegenteiligen Ansicht - zB VwGH 22.1.2004…
…nicht jedoch Tagesgeldersätze, die vom Handelsvertreter an für ihn tätige Personen geleistet werden; Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten); Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden; üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben für auswärtige Telefongespräche (zB bei in Telefonzellen geführten…
…zur Berechnung der 95%-Grenze jedoch Umsätze, die nach § 15 UStG 1994 nicht einzurechnen sind, außer Ansatz gelassen werden. Beispiel: Ein Rechtsanwalt mietet seine Kanzleiräumlichkeiten vom Vermieter V. Der Anwalt veräußert eine seinem Unternehmen zugeordnete Liegenschaft (Zweitkanzleisitz) unecht steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit…
5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…
Betrieb gewerblicher Art Rz 706: In der Beziehung zwischen dem Betrieb gewerblicher Art und der Trägerkörperschaft können grundsätzlich verdeckte Ausschüttungen zum Tragen kommen (VwGH 30.11.1981, 3166/79, 3225/79, 3226/79, 3227/79, VwGH 21.10.1999, 94/15/0113; EStR 2000 Rz…
2. Begriffsbestimmungen Die Vorschriften über den AEO enthalten eine Reihe unbestimmter, und zum Teil auch in den AEO-Leitlinien nicht näher erläuterte Begriffe. Um die einheitliche Auslegung sicherzustellen, gelten für die Zwecke der Anwendung der Vorschriften über den AEO im Anwendungsgebiet die nachstehenden Begriffsbestimmungen: 2…
5.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung Rz 330: Nach der Judikatur (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) ist die Prüfung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d…
14.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988) Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.
7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung Rz 3162: Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann…
5.9.4.4 Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit Rz 328: Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und für Einrichtungsgegenstände der Wohnung setzt stets voraus, dass die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen den Aufwand unbedingt notwendig macht und dass…
4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…
…umfasst sind, wenn sie letztlich nicht überwiegend Wohnzwecken dienen sollen. Beispiel: Es wird ein Bestandvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, die laut Urkunde als Kanzleiräumlichkeit eines Rechtsanwaltes dienen soll. Der Bestandvertrag unterliegt somit nicht der Befreiung. Rz 1360: Für die Beurteilung, ob Wohnzwecke überwiegend vorliegen, ist…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
Dienstnehmerwohnung Rz 500: Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Dienstnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ausschließlich oder zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind (VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Der Umstand…
Waffen Rz 1695: Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen". Wecker Rz 1696: Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker". Werbung Rz 1697: Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548…
1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…
5.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988) Rz 1298: Ab der Veranlagung 2022 ist die Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales möglich. Durch das Arbeitsplatzpauschale wird die betriebliche Komponente von wohnraumbezogenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen, wie zB Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, berücksichtigt. Aufwendungen…
Klientenstock Rz 520: Einem Klientenstock einer Wirtschaftstreuhandkanzlei kommt die Eignung eines selbständigen, auch durch entgeltliche Übertragung verwertbaren Vermögensobjektes zu, dessen Wert sich idR an dem durch die betreffenden Klienten bewirkten Jahresumsatz orientiert (VwGH 28.1.1998, 95/13/0285). Ein Klientenstock eignet sich nicht zur…
3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…