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5 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 3996.1.2 Bühnenangehörige, die § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…2.2002, 98/14/0148). Dies kann insbesondere auf Regisseure, Regieassistenten und Choreographen zutreffen. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Theaterdirektoren, Verwaltungspersonal von Theatern, technisches Bühnenpersonal, Mitglieder des Bedienungspersonals von Kabaretts, Showbühnen und Nachtlokalen (zB Barkeeper, Bardamen), Tanzlehrer, Bedienstete von Tanzschulen, Billeteure, sonstiges Hilfspersonal, weiters…

UStR 2000 Rz 1398–141710.3.6. Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw.
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Darbietung gegeben sein muss. So sind zB auch die Vorführungen der Spanischen Hofreitschule nach dieser Bestimmung begünstigt. 10.3.6.1.2. Beispiele Rz 1399: Begünstigt sind demnach zB Schauspiel-, Opern-, Operettenaufführungen, ferner Kabarett, Tanzkunst, Kleinkunst und Varieté, Pantomime und Ballett, Puppen- und Marionettenspiele, Eisrevuen…

VereinsR 2001 Rz 471–5083.3 Umsatzsteuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ein nicht allzu strenger Maßstab anzuwenden sein, wobei aber ein gewisser Mindeststandard der Darbietung gegeben sein muss. 3.3.9.1.2.2 Beispiele Rz 494: Befreit sind demnach zB Schauspiel-, Opern-, Operettenaufführungen, ferner Kabarett, Tanzkunst, Kleinkunst und Varieté, Pantomime und Ballett, Puppen- und Marionettenspiele…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…VwGH 10.11.1987, 87/14/0126). Kulturveranstaltung, Kinobesuch Rz 4734: Die in Zusammenhang mit dem Besuch derartiger Veranstaltungen stehenden Aufwendungen gehören auch bei Schauspielern, Kabarettisten, Musikern usw. zu jenen der privaten Lebensführung und sind somit nicht abzugsfähig (VwGH 10.9.1998, 96/15/0198…

EStR 2000 Rz 5237–525416.2.6 Künstler
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…6.1983, 83/14/0018; VwGH 7.6.1983, 82/14/0323). Ein Kabarettist oder Schauspieler ist idR künstlerisch tätig. Rz 5254: Keine künstlerischen Tätigkeiten üben zB aus bzw. stellen dar: Artist (VwGH 20.11.1989, 88/14/0211), Ausstellungsgestalter (VwGH 5.5.1970, 1894…