RIS AI
7 117 Treffer295 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…des "Arbeitgebers" zum Tragen und tangiert die Besteuerung dieser "Gehälter" beim Empfänger nicht. Insoweit die Aufwendungen dem Abzugsverbot unterliegen, stellen sie somit keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar. Das Abzugsverbot ist verfassungskonform (VfGH 9.12.2014, G 136/2014, G 166/2014, G 186/2014). 14…

KStR 2013 Rz 126621.1.8 Aufwendungen für Entgelte gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 und Z 8 EStG 1988 (§ 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Euro. Die X-AG leistet in diesem Zusammenhang an die Y-GmbH eine Umlage in Höhe von 150.000 Euro. Tatsächlich trägt die X-AG einen Aufwand in Höhe von 550.000 Euro und die Y-GmbH einen Aufwand in Höhe von 150.000 Euro…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…eine etwaige Änderung der Vorauszahlungen maßgebliche Einkommensteuervorschreibung. 28.5.5 Vorauszahlungen im Konkurs Rz 7573: Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen ändert nichts an der Vorauszahlungsverpflichtung. Die Vorauszahlungsbescheide sind allerdings dem Masseverwalter (an Stelle des Gemeinschuldners, der Eigentümer und Unternehmer bleibt) zuzustellen…

KStR 2013 Rz 1545–154829.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Vorauszahlungen haben dabei allerdings Körperschaften zu leisten, bei denen sich die Steuerpflicht auf die im Wege des Steuerabzuges erhobene Beträge beschränkt (insb. bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 KStG 1988). Rz 1547: Die Vorauszahlungen…

StiftR 2009 Rz 1835. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.

LStR 2002 Rz 138441.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…

KStR 2013 Rz 184–1952.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…im Inland sein. Sie können als betriebliche oder als überbetriebliche Kassen eingerichtet sein. Sie dürfen das Pensionskassengeschäft nur auf Grund einer Konzession des Bundesministers für Finanzen betreiben und dürfen keine anderen als mit der Verwaltung von Pensionskassen zusammenhängende Geschäfte betreiben. Rz 186: Der Anwendungsbereich von …

EStR 2000 Rz 7557–756228.5 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Vorauszahlung des folgenden Kalenderjahres um 4% zu erhöhen. Erfolgt die Veranlagung nicht im folgenden Kalenderjahr, sondern erst später, so ist eine weitere Erhöhung um 5% für jedes weitere Jahr vorgesehen. Beispiel: Erfolgt die Veranlagung 2014 im Jahr 2016, dann erhöht sich die Vorauszahlung um…

LStR 2002 Rz 6318.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 Rz 631e: Durch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 161/2005 wurde der § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 dahingehend geändert, dass Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren - wie bisher nur für…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…UFS vom 26.04.2010, RV/0925-W/09). Die Zahlungen dürfen betragsmäßig höchstens jenen Bezügen gleichen, die dem bisherigen tatsächlichen Entgelt für in der Vergangenheit erbrachte Dienstleistungen entsprechen. Wird der Arbeitnehmer gekündigt und "dienstfrei" gestellt, so kann die Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit…

KStR 2013 Rz 768–775Gehaltsnachzahlungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Zinssatz, stellt die Differenz zum Anleihezinssatz eine verdeckte Ausschüttung dar (VwGH 2.6.1992, 91/14/0149). Siehe VereinsR 2001 Rz 116 und 117. Genossenschaften Rz 771: Auch bei einer Genossenschaft ist eine verhinderte Vermögensvermehrung, die durch das Mitgliedsverhältnis veranlasst ist, eine verdeckte Ausschüttung. Siehe…

KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…vom 20.10.2014, BMF-010216/0038-VI/6/2014. 3.Information zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige, Info des BMF vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014. 4.Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF…

LStR 2002 Rz 117621.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Einkünfte) vorliegen. Rz 1176a: Sofern das Urlaubsentgelt nicht durch den Arbeitgeber, sondern von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) direkt an die Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 8 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ausgezahlt wird, sowie bei Auszahlung der Urlaubsersatzleistung übernimmt die BUAK die Pflichten des Arbeitgebers…

KStR 2013 Rz 776–778Geschäftsführervergütung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Geschäftsführer, die nicht gleichzeitig Anteilsinhaber sind) gezahlt werden müsste. Richtschnur für die Beurteilung des Ausmaßes sind sowohl der Fremdvergleich, als auch die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Je größer der Einfluss eines angestellten Geschäftsführers ist, desto eher ist die Möglichkeit überhöhter Gehaltszahlungen gegeben. Offensichtliche…

LStR 2002 Rz 1117–111819.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…zB Schweizer oder liechtensteinische Gesamtarbeitsverträge). Haben die Arbeitnehmer auf Grund einer solchen lohngestaltenden Vorschrift Anspruch auf einen 13. und 14. Monatslohn und unterscheiden sich diese in der Auszahlung von den laufenden Bezügen, gelten diese als sonstige Bezüge. Beispiel: In der lohngestaltenden Vorschrift ist ein 13…

KStR 2013 Rz 640–64213.6.2.3 Scheinaufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…bloß formeller geschäftlicher Rechtsgrund ist dann gegeben, wenn einer gültigen formgerechten Vereinbarung seitens des Eigentümers keine Erfüllung folgt, wohl aber das vereinbarte Entgelt als verrechnet und von der juristischen Person als Aufwand geltend gemacht wird bzw. ein Rechtsgeschäft vorgetäuscht wird, um eine Vorteilsgewährung zu verdecken.…

LStR 2002 Rz 1171–117221.3 Bezüge aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversorgung sowie Rehabilitationsgeld (§ 69 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…auszahlenden Stellen bis zum 31. Jänner (bei Übermittlung mittels Datenleitung oder Datenträger bis Ende Februar) des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das FA der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel des Krankengeldes bzw. der steuerpflichtigen Bezüge aus…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Fällen der Einbehaltung gemäß Rz 927. Die Aufrechnung von erstatteten Beträgen mit einbehaltenen Lohnsteuersummen hat demnach bei der Abfuhr der Lohnsteuer an das BetriebsstättenfinanzamtFinanzamt zu erfolgen, in dessen Bereich die Berechnung des Arbeitslohnes und der Lohnsteuer vorgenommen wird (vgl. VwGH 14.06.1968, 1719/66)…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…BAO) mitzuteilen. Die Berichtigung des Lohnzettels darf diesfalls erst erfolgen, wenn dem Arbeitgeber die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer vorgeschrieben und diese vom Arbeitnehmer im Regresswege bezahlt wurde. Der Arbeitgeber ist keine Hilfsstelle des Finanzamtes, der vorgenommene Steuerabzug ist nicht als Steuerbescheid anzusehen (vgl. VwGH 15.02…

LStR 2002 Rz 133140.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…