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VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.1 Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zweckeabgabenrechtlicher Begünstigungen 1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke…

EnAbgR Rz 44–461.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Rz 45: Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung elektrischer Energie ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) oder Netzbetreiber spätestens in der Jahresabrechnung die Elektrizitätsabgabe getrennt von den anderen Rechnungsbestandteilen offen auszuweisen. 1.6.3 Ersatz der Elektrizitätsabgabe durch den Empfänger der Lieferung Rz 46…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…

EnAbgR Rz 102–1042.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Rz 103: Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Erdgas ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) oder Netzbetreiber spätestens in der Jahresabrechnung die Erdgasabgabe getrennt von den anderen Rechnungsbestandteilen offen auszuweisen. 2.7.3 Ersatz der Erdgasabgabe durch den Empfänger der Lieferung Rz 104…

EnAbgR Rz 1593.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) spätestens in der Jahresabrechnung die Kohleabgabe getrennt von den anderen Rechnungsbestandteilen offen auszuweisen.

EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…

EStR 2000 Rz 4629–463213.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

13.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.6 Erhebung der Abgabe 2.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 95: Die Erdgasabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 ErdgasAbgG monatlich zu entrichten; die Erdgasabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der…

ZK-25605. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

5. Abrechnung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 175 | Art. 265 | - | - | Anhang 71-06 | - | -   5.1. Allgemeines Der Inhaber einer Bewilligung zur Inanspruchnahme einer aV IM/EX oder aV EX…

UStR 2000 Rz 1527–153611.1.5.11. Duplikat
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

11.1.5.11. Duplikat Rz 1527: Der leistende Unternehmer darf in Bezug auf einen Umsatz nur eine Rechnung (mit gesondertem Steuerausweis) ausstellen. Hat der Unternehmer über einen Umsatz (zB Lieferung) eine Rechnung erteilt, darf er grundsätzlich eine zweite Rechnung für denselben Umsatz nicht mehr…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994) 21.1. Voranmeldung, Vorauszahlung 21.1.1. Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung Rz 2751: Gemäß § 21 Abs. 1 erster und zweiter Unterabsatz UStG 1994 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr…

EStR 2000 Rz 7574–758228.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) 28.6.1 Anrechnung Rz 7574: Auf die durch Veranlagung festgesetzte Einkommensteuerschuld werden angerechnet: Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen; die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Vorauszahlungen entrichtet sind. Die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

LStR 2002 Rz 75010.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

10.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen…

LStR 2002 Rz 642–6448.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr Rz 642: Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden…

UZK-DAArtikel 175 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 175 Abrechnung (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) In Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 oder der Endverwendung wird…