RIS AI
4 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 881–8826.1.13. Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…oder manuell, ist für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Auch die vollständige Leistungserbringung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung (zB über eine Internetplattform) steht der Anwendung der Befreiung nicht entgegen, wenn die erbrachte Dienstleistung die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlung erfüllt (vgl. sinngemäß EuGH…

UStR 2000 Rz 2594–259818.11. Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

18.11. Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen) 18.11.1. Plattformen, die Steuerschuldner sind Rz 2594: Ab 1.7.2021 gelten die allgemeinen Aufzeichnungspflichten (siehe Rz 2521 bis 2593) auch für Plattformen, die nach Maßgabe des § 3 Abs…

UStR 2000 Rz 382–3863.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3.3a. Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 382: Ab 1.1.20211.7.2021 werden Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (in weiterer Folge: "Plattformen"), die Umsätze gemäß § 3 Abs. 3a UStG 1994 unterstützen, für umsatzsteuerliche Zwecke selbst zum Steuerschuldner. Dh. die Plattform…

UStR 2000 Rz 3461–346327. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

27. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994) 27.1. Haftung bei Sorgfaltsverletzung 27.1.1. Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 3461: Ab 1.1.2020 haften Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen), für die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen oder…