…Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt werden darf. Dieses Steuerverstrickungserfordernis wird dadurch realisiert, dass der Rechtsnachfolger die steuerlichen Buchwerte der übertragenen Körperschaft fortzuführen hat (Wertverknüpfung). Diese Voraussetzung gilt sowohl für Inlandsverschmelzungen und grenzüberschreitende Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 UmgrStG) als auch für Auslandsverschmelzungen (§ 1 Abs…
1.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung 1.2.3.1. Gewinnermittlung bei Inlandsverschmelzungen Rz 89: Liegt bei einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung die Anwendungsvoraussetzung des § 1 UmgrStG vor, ist gemäß § 2 Abs. 1 UmgrStG bei der übertragenden Körperschaft für das mit dem Verschmelzungsstichtag endende Wirtschaftsjahr das…
1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…
…1 UmgrStG enthältenthalten zwei Anwendungsvoraussetzungen für die Geltung des Art. I UmgrStG, nämlich dass eine der in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 UmgrStG genannten Verschmelzungsarten vorliegt: Inlandsverschmelzung (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 UmgrStG), dh. Verschmelzung inländischer Körperschaften nach inländischem Verschmelzungsrecht (vgl…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
3.5.4. Buchgewinne und Buchverluste Rz 995: § 18 Abs. 6 UmgrStG regelt die steuerliche Behandlung von einbringungsbedingt bei der übernehmenden Körperschaft entstehenden Buchgewinnen und Buchverlusten durch einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG für die übernehmende Körperschaft bei…
2. Umwandlungen (Art. II UmgrStG) 2.1. System und Anwendungsbereich (§ 7 UmgrStG) 2.1.1. Allgemeines zum Umwandlungsbegriff Rz 406: Als Umwandlung wird im Allgemeinen ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. Dabei unterscheidet man zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen. 2.1…
24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…
1.131.14. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung 1.13.11.14.1. Allgemeines Rz 386: § 20 KStG 1988 enthält die allgemeinen ertragsteuerlichen Bestimmungen über die Behandlung von Vermögensübertragungen unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften bei Verschmelzungen außerhalb des UmgrStG (siehe auch KStR 2013…
…4 UmgrStG bezweckt, das inländische Besteuerungsrecht für den Fall zu sichern, dass aus der verschmelzungsbedingten Vereinigung von bisherigen ausländischen Minderheitsbeteiligungen (Portfoliobeteiligungen) von weniger als 10% auf Grund einer Inlandsverschmelzung (siehe Rz 28 ff) bei der übernehmenden Körperschaft eine internationale Schachtelbeteiligung gemäß § 10 Abs. 2 KStG…
…Rz 290, 294), jedoch kann die Regelung auch bei reinen Inlandsverschmelzungen zur Anwendung gelangen: Dies ist etwa bei diagonalen Konzernverschmelzungen zweier inländischer Gesellschaften der Fall, die bei der inländischen Anteilsinhaberin - im Hinblick auf deren Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft - mittelbar zur Entstehung bzw. Erweiterung einer…
…1568). Zur Mindestbestandsdauer siehe Rz 352. 1.7.4.2.2. Verschmelzung von ausländischen Gruppenmitgliedern (Schwester-Mitgliedern) Rz 353a: Die Verschmelzung ausländischer Gruppenmitglieder entspricht dem Grunde nach der Inlandsverschmelzung laut Rz 353. Im Hinblick auf die Rechtsnachfolge der übernehmenden Körperschaft unterbleibt in diesem Fall eine…
…3. Rückwirkungsfrist Rz 151: Art. I UmgrStG enthält keine eigenständigen Rückwirkungsfristen. 1.3.1.4.3.1. Inlandsverschmelzungen Rz 152: Im Hinblick auf die Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechtes sind die gesellschaftsrechtlichen Rückwirkungsfristen auch für steuerliche Belange maßgebend (siehe Rz 48). Gemäß § 220 Abs. 3 AktG sowie …
4.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG) Rz 1450: Gemäß § 25 Abs. 1 UmgrStG hat die übernehmende Personengesellschaft die steuerlichen Werte aus der Zusammenschlussbilanz fortzuführen. Das sind idR die Buchwerte und im Ausnahmefall der Aufwertungsverpflichtung bzw. -option die Teilwerte. 4.3.1. Rechtsnachfolge Rz 1451: Da…
24.3.426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen Rz 1470: § 20 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 sieht bei Vermögensübertragungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft im Wege eines Zusammenschlusses oder der Übernahme von Vermögen durch eine unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft im Wege einer Realteilung die Anwendung…
24.3.326.3.3 Steuerpflichtige Einbringungen und Abspaltungen Rz 1466: § 20 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 sieht bei Vermögensübertragungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf einen anderen durch Einbringungen und Abspaltungen im Sinne des SpaltG bzw. Steuerabspaltungen die Anwendung des § 6 Z 14 EStG…
2.1.3. Ausländische Umwandlungen 2.1.3.1. Grundsätzliches Rz 433: Ausländische Umwandlungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG sind den inländischen errichtenden oder verschmelzenden Umwandlungen (siehe Rz 412 ff) vergleichbare Umwandlungen ausländischer Körperschaften im Ausland. Die Vergleichbarkeit ist anhand der…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…
3.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG Rz 760a: Gemäß § 12 Abs. 4 UmgrStG liegt eine Einbringung auch im Falle einer Ausgliederung im Sinne des § 47 Z 5 EU-UmgrG vor; dies gilt für Ausgliederungen, die nach dem 31.1.2023 beschlossen werden…