Artikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden (1) Auf Verlangen der Zollbehörden und innerhalb der gesetzten Frist übermitteln die unmittelbar oder mittelbar an der Erfüllung von Zollformalitäten oder an Zollkontrollen beteiligten Personen den Zollbehörden in geeigneter Form alle erforderlichen Unterlagen und Informationen und gewähren…
6.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort Der Kontrollumfang vor Ort ist abhängig vom Anlass der Kontrolle und kann sich insbesondere aus nachstehenden Kontrollfeldern zusammensetzen: Lagereinrichtung Wiegevorrichtung Nämlichkeitssicherung Plombenzangen und Prägestöckel Bewilligungsauflagen Voraussetzungen Überführung in das Verfahren Warenkreis Beförderungsvorgänge Lagerbestand inkl. Korrekturen DV-Schemata Aufbewahrung von…
2.7. Standardinformationsaustausch | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 176, 181 | Art. 271 | Art. 23 | - | Anhang 71-05 | - | Anhang 13 Der Standardinformationsaustausch ermöglicht die Kenntnisnahme von einschlägigen Angaben durch andere an…
Artikel 12 Übermittlung von Informationen und Datenschutz (1) Alle von den Zollbehörden für amtliche Zwecke gesammelten Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder vertraulich übermittelt werden, fallen unter die Geheimhaltungspflicht. Außer im Falle von Artikel 47 Absatz 2 dürfen diese Informationen von den zuständigen…
Artikel 14 Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden (1) Jede Person kann bei den Zollbehörden Informationen über die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragen. Ein solcher Antrag kann abgelehnt werden, sofern er sich nicht auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr bezieht…
12. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG) Rz 202: Die gesetzlichen Berufsvertretungen und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind verpflichtet, Abschriften der amtlichen Vordrucke, auf denen Bestätigungen iSd § 4 NeuFöG angebracht worden sind, herzustellen und 7 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Bestätigung angebracht worden ist…
Abschnitt 2 Überlassung Artikel 246 Aufzeichnung und Mitteilung der Überlassung der Waren (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Die Zollbehörden unterrichten den Anmelder von der Überlassung der Waren und vermerken die Überlassung der Waren zu dem betreffenden Zollverfahren; dabei geben sie mindestens die Nummer der…
3.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation Rz 471: Die Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das zuständige Finanzamt hat gemäß § 8 Abs. 1 VPDG im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services >…
2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…
Kapitel 2 Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften Abschnitt 1 Übermittlung von Informationen Artikel 6 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und gemeinsame Datenanforderungen (1) Der nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderliche Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen zwischen…
8. Unregelmäßigkeiten 8.1. Allgemeines 8.1.1. Entstehung der Zollschuld Art. 79, 85 UZK Entstehung Wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entsteht entsprechend der begangenen Verfehlung die Zollschuld. Bemessungsgrundlagen Für Waren unter teilweiser Befreiung wird gemäß Art. 77 Abs. 1 UZK…
12. Vertraulichkeit Gemäß Artikel 12 des Zollkodex sind die durch die Ziehungsanträge von den einzelnen Mitgliedstaaten übermittelten Daten von der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten vertraulich zu behandeln. Die folgenden Informationen dürfen jedoch allgemein bekannt gegeben werden: die Restmenge oder Ausschöpfung eines Zollkontingents, das Datum…
Artikel 181 Standardinformationsaustausch (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Die Überwachungszollstelle stellt die relevanten Datenelemente des Anhangs 71-05 Abschnitt A in dem elektronischen System gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex für die Zwecke eines Standardinformationsaustausch (INF) bereit, und zwar für: a)die…
14. Übermittlung und Weiterleitung der Informationen (§§ 112 bis 113 GMSG) 14.1. Übermittlung der gemeldeten Informationen an ausländische Behörden (§ 112 GMSG) Rz 95: § 112 GMSG regelt den Umfang und den Zeitrahmen für den automatischen Austausch über Finanzkonten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2014/107/EU…
42.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung 42.6.4.1 Bekanntgabe der Identifikationsdaten 42.6.4.1.1 Allgemeines Rz 12014: Zuwendungsempfänger, für die gesetzlich die Verpflichtung zur Datenübermittlung vorgesehen ist (übermittlungspflichtige Organisationen), dürfen eine Datenübermittlung für Zuwendungen, die nach dem 31.12.2016…
Artikel 184 Informationspflichten anderer Personen als des Beförderers in Bezug auf die Bereitstellung von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Ab dem Zeitpunkt, der gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2151 für die Einführung von Release 3 des in…
Artikel 13 Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten (1) Die Zollbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten können insbesondere im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Ermittlung und Abwehr von Risiken Informationen austauschen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Dieser Austausch kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung…
3. Aufgaben des Competence Centers Gewerblicher Rechtsschutz 3.1. Zuständige Zolldienststelle (1) Das bei der Zollstelle Villach eingerichtete Competence Center Gewerblicher Rechtsschutz ist die "zuständige Zolldienststelle" nach Artikel 5 Abs. 1 PPV 2014 (siehe Zollstellenkundmachung unter https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/Zollstellen.html…
3.5. Grundsatz der unternehmensbezogenen Zertifizierung Antragsteller kann eine natürliche oder eine juristische Person gemäß Art. 5 Z 4 UZK werden, sofern diese der Definition des Wirtschaftsbeteiligen gemäß Art. 5 Z 5 UZK entspricht. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsstandards (Art. 28 UZK-IA…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…