…Bewirtschaftungs- sowie Wertpapier- und Liquiditätsgewinne, nicht jedoch für Aufwertungsgewinne an. Rz 390: Bei Immobilienfonds wird zwischen Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen unterschieden: Der Bewirtschaftungsgewinn ist der Gewinn aus der Vermietung bzw. Verpachtung des Immobilienvermögens im Sinne des § 21 ImmoInvFG und aller Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Immobilien…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
4.1.10 Betriebsvermögen 4.1.10.1 Allgemeines Rz 449: Betriebsvermögen iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist das Reinvermögen des Betriebes, dh. der Saldo zwischen Aktiven und Passiven. Für die richtige Gewinnermittlung ist nicht nur eine vollständige Erfassung des Betriebsvermögens, sondern auch die…
…von Immobilien an Dritte erwirtschaftet hat. Somit ist ein Fonds unabhängig vom Anlegerkreis als "AIF in Immobilien" anzusehen, wenn er mehr als 50% seiner Erträge aus Immobilienvermögen erwirtschaftet. Ein AIF in Immobilien wird für steuerliche Zwecke erst dann zu einem "normalen" AIF umqualifiziert (bzw. umgekehrt)…
…die Art. 13 Abs. 5 OECD-MA entspricht. Wenn es sich um Beteiligungen handelt, die mehr als 50% ihres Wertes aus Immobilienvermögen beziehen, können die Substanzgewinne gemäß der Art. 13 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung im Belegenheitsstaat der Immobilien besteuert werden. Der Ansässigkeitsstaat des…
…dann können die Anteilinhaber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben. Diese Art der Investition in Immobilienvermögen ist vergleichbar mit einem Portfolioanteil an einer Kapitalgesellschaft und wird daher gleich behandelt. Der internationalen Entwicklung folgend werden daher die von Kleininvestoren erzielten ausschüttungsgleichen Erträge abkommensrechtlich als Dividenden…
…an die Beteiligten erfolgt, ist auf das zugrunde liegende Vermögen abzustellen. Werden daher Beteiligungen an Personengesellschaften veräußert, die ausländisches Immobilienvermögen halten, an dem Österreich kein Besteuerungsrecht hat, und stammt die Wertschöpfung aus den mit den Anteilen an der Personengesellschaft veräußerten Immobilien, liegen keine Passiveinkünfte vor…
…aus ausländischen Immobilien erfahren eine abkommensrechtliche Qualifikation als Veräußerungsgewinne iSd Art. 13 OECD-MA. Denn durch die zwingende steuerliche Immobilienaufwertung werden nicht Früchte des Immobilienvermögens generiert, sondern es erfolgt eine Gleichbehandlung mit einem Veräußerungsvorgang, weil nicht laufender Ertrag aus dem Vermögen sondern der Wertzuwachs am…
…unbeschränkt steuerpflichtigen betrieblich tätigen Körperschaft vom Inland in das Ausland in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die keinem inländischen Betriebsvermögen zuzurechnen waren (zB Betriebsstättenvermögen bzw. Immobilienvermögen in Staaten, mit denen im DBA die Anrechnungsmethode verankert ist); Die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer bislang unbeschränkt steuerpflichtigen Holdinggesellschaft…
…USA). Für Zwecke der Beurteilung, ab wann einer Gesellschaft Immobilienvermögen zuzurechnen ist, schlägt die im UmgrStG vorgesehene Rückwirkungsfiktion auf das Abkommensrecht und damit auch auf die Anwendung der in derartigen DBA vorgesehenen Sonderregelungen für Immobiliengesellschaften durch (vgl. zur Maßgeblichkeit der Rückwirkung des UmgrStG auch EAS…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
24.10 Steuerbare Veräußerungen von Privatvermögen und Rente Rz 7055: Wird ein Einzelwirtschaftsgut gegen Kaufpreisrente übertragen, liegt eine entgeltliche Übertragung vor. Wird diese Übertragung vor Ablauf der Spekulationsfrist vorgenommen, bzw. werden Grundstücke nach dem 31.3.2012 veräußert, gehen die Spekulationseinkünfte bzw. die Einkünfte aus…
4.4. Tatbestand der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO) 4.4.1. Einordnung und betroffene Wirtschaftsgüter Rz 77: Die Einordnung unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO erfolgt ausschließlich nach der Art des Wohnraumes. Die…
22.4.2.2 Sonderfragen zum Einkünftetatbestand Rz 6629: Ein "Vorvertrag" (oder ähnliche Vereinbarungen) ist ein Vertrag, dessen Gegenstand die Verpflichtung zum Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist. Bei Kaufverträgen ist im Zweifel allerdings nicht der Abschluss eines Vorvertrages anzunehmen, sondern der Abschluss des unmittelbaren…
Geringwertige Wirtschaftsgüter Rz 510: Ungeachtet des Aktivierungswahlrechtes liegt ein Wirtschaftsgut vor (siehe Rz 3893 ff). Goldvorrat eines Zahnarztes Rz 511: Siehe Rz 1551. Grundstück Rz 512: Grundstücksankäufe und -verkäufe eines Realitätenhändlers sind nicht dem Bereich seiner privaten Tätigkeit zuzurechnen, es sei denn, dass besondere Gründe…
Dienstnehmerwohnung Rz 500: Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Dienstnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ausschließlich oder zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind (VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Der Umstand…
4.7 Grundstücke des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 3a EStG 1988) 4.7.1 Allgemeines Rz 763: Grundstücke des Betriebsvermögens sind unabhängig von der Gewinnermittlungsart ab Wirksamkeit des 1. StabG 2012 mit 1.4.2012 steuerhängig. Das bedeutet, dass die stillen Reserven von Grundstücken bei Veräußerung…
Klientenstock Rz 520: Einem Klientenstock einer Wirtschaftstreuhandkanzlei kommt die Eignung eines selbständigen, auch durch entgeltliche Übertragung verwertbaren Vermögensobjektes zu, dessen Wert sich idR an dem durch die betreffenden Klienten bewirkten Jahresumsatz orientiert (VwGH 28.1.1998, 95/13/0285). Ein Klientenstock eignet sich nicht zur…
25.2.1.327.2.1.3 Nicht dem Sondersteuersatz unterliegende Kapitaleinkünfte Rz 1499: § 21 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 erweitert die beschränkte Steuerpflicht iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 auf sämtliche Einkünfte, die gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988…
Vermietete Wirtschaftsgüter Rz 548: Diese gehören zunächst dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Vermietung zumindest einer von mehreren Hauptzwecken der betrieblichen Tätigkeit ist (zB bei gewerblicher Vermietung oder Leasing). Bildet die Vermietung hingegen nicht den Hauptzweck der betrieblichen Tätigkeit, so gehören vermietete Wirtschaftsgüter nur dann…