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InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…iSd § 1 Abs. 1 ImmoInvFG stets auch ein AIF in Immobilien gegeben ist. Rz 90: Die Abgrenzung zwischen einem "normalen" AIF und einem "AIF in Immobilien" ist auch für steuerliche Zwecke relevant: "AIF in Immobilien" sind aus dem Anwendungsbereich des § 186 InvFG 2011 ausgenommen. Stattdessen…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 KStG 1988 fallenden Körperschaft vergleichbar sind (vgl. aber Rz 116); österreichische Immobilienspezialfonds gemäß § 1 Abs. 3 ImmoInvFG; jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien, unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung…

InvFR 2018Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

Die Investmentfondsrichtlinien 2018 (InvFR 2018) treten an die Stelle der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) und stellen einen Auslegungsbehelf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen wieder und können…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 1 Z 36 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) vertrieben, hat der AIFM die höheren Standards des InvFG 2011 (bzw. gegebenenfalls des ImmoInvFG) zu beachten (§§ 48 und 49 AIFMG). Rz 9: Anders als bei OGAW ist begrifflich bei AIF allerdings die Konzessionserteilung an den AIFM nicht Voraussetzung dafür…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei in diesem Fall der Rücknahmepreis den Veräußerungspreis darstellt. Rz 429: Gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG unterliegen realisierte Wertsteigerungen bei Veräußerung eines Immobilienfondsanteilscheins ab 1.4.2012 der Besteuerung gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988. Dies gilt jedoch nur für…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Frist eine Veranlagung in mindestens 10 Immobilien bestehen. Überdies darf die in § 22 Abs. 2 ImmoInvFG für inländische Immobilienfonds eingezogene Wertgrenze von 20% des Fondsvermögens hinsichtlich der einzelnen Immobilie nicht nachhaltig überschritten werden. Ein einmaliges Überschreiten der Wertgrenze, das voraussichtlich nicht von Dauer sein wird…

InvFR 2018 Rz 24–262. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG b)Immobilienspezialfonds gemäß § 1 Abs. 3 ImmoInvFG 2.AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, die keine Immobilienfonds gemäß § 1 ImmoInvFG sind (siehe dazu Rz 87 ff). Zu ausländischen Immobilienfonds im Sinne des § 42 ImmoInvFG siehe Rz 94 ff.  

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erfolgen hat (Durchgriff; siehe dazu auch Rz 146 ff). Rz 387: Als Besonderheit sieht die Regelung des § 40 ImmoInvFG eine Transformation der Einkünfte vor: Es kommt zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der den Fonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge kommen…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen, da sie unter Art. 6 OECD-MA fallen und daher nur im Belegenheitsstaat steuerpflichtig sind (vgl…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge kommen…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Bundesschatzscheinen angelegt werden. Höchstens 10% des Fondsvermögens dürfen in Anteile an Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG oder Anteile an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verwaltet werden, angelegt werden. Optionsscheine dürfen generell nicht erworben werden. Derivative Produkte darf ein…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…BAO von der Besteuerung ausgenommen sind (siehe Rz 581). Tatsächliche Ausschüttungen und die Auszahlung der Kapitalertragsteuer stellen gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 letzter Satz ImmoInvFG keine Einkünfte dar und werden daher nicht besteuert. Für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen: Für Fondsgeschäftsjahre…

InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Allerdings werden gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 ImmoInvFG stets hundert Prozent der ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. 4.1.1.3.5.4. Endbesteuerung Rz 415: Mit der Abfuhr der aus einem inländischen Immobilienfonds ausbezahlten Kapitalertragsteuer bzw. mit der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten…

InvFR 2018 Rz 435–4434.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Depot 4.1.1.5.4.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 439: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Methode - wobei sich die konkrete Ermittlung dieser Erträge nach den Grundsätzen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 ImmoInvFG richtet - ermittelt werden können. 7.2.1. Nicht überwiegend in REITs investierende Fonds Rz 523: Fonds, die nicht überwiegend in REITs investieren (max. 50% des Fondsvermögens)…

EStR 2000 Rz 6147–614820.2.2.4 Entstrickung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.2.4 Entstrickung 20.2.2.4.1 Allgemeines Rz 6147: Der Entstrickungstatbestand hat Vorrang gegenüber dem Tatbestand der Depotentnahme. Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gelten auch Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich…

EStR 2000 Rz 6154–615520.2.2.4.7 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

20.2.2.4.7 Verlustausgleich Rz 6154: Die Bestimmungen über den Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 8 EStG 1988) kommen grundsätzlich auch im Rahmen der Entstrickungsbesteuerung zur Anwendung. Wird anlässlich einer Entstrickung die Besteuerung sofort vorgenommen oder in Raten entrichtet (es findet…

EStR 2000 Rz 615820.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

20.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen Rz 6158: Nach den Inkrafttretensbestimmungen des BBG 2011 werden Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011 grundsätzlich in das neue Kapitalvermögensbesteuerungsregime überführt (§ 124b Z 185 lit. a und b EStG 1988; siehe Abschnitt 20.1.1…