41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…
…als Einmalerlag in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) sind insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Erwerben beruhen. Die Rentenleistungen für höhere Erwerbe sind gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger zahlt in einen Pensionsinvestmentfonds jährlich 1.500 Euro…
…übrigen Einkünfte entfallenden Steuer auch dann anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich einkein derartiger "Progressionsvorbehalt" vorgesehen ist. Dies ist bei UN - Pensionen nicht der Fall. Weltbankpensionen - Steuerfreiheit Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit…
41.1.4 Gesetzliche Alterspension Rz 1371: Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch auf Grundaufgrund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern, Pensionsantritt auf Grundaufgrund langer Versicherungsdauer…
…und Beschäftigungsgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 103/2005) aufgehoben worden). Gestützt auf diese Vorschrift und auf § 23g und § 41 InvFG 1993 ist die Verordnung über Anteile an Pensionsinvestmentfonds BGBl. II Nr. 447/1999 ergangen, welche durch die Aufhebung des § 108b Abs. 2 EStG 1988 und…
…auch UFS 18.01.2011, RV/0207-F/09, wonach nichtobligatorische Bezüge einer ausländischen Pensionskasse nur zu einem Viertel zu erfassen sind, und zwar auch dann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen zu Unrecht als Werbungskosten berücksichtigt wurden). Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers…