6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…
…die Zinsenaufwendungen nur in ihrer effektiven Belastung dh. saldiert mit den Zinsenzuschüssen als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Rz 2559: Subventionen zur Instandsetzung von Wirtschaftsgütern kürzen steuerrechtlich zwingend den Instandsetzungsaufwand. Rz 2560: Werden öffentliche Mittel ganz allgemein zur Verlustabdeckung gegeben, so stehen solchen Subventionen keine konkreten Aufwendungen…
…75%. Diese Einschränkung bezieht sich nur auf Wartetastenverluste im Sinne des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sowie IFB-Wartetastenverluste, nicht hingegen auf andere Sonderverluste (Siebentelverluste nach § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988, Verluste echter stiller Gesellschafter gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…Einlage liegt vor, wenn der Gesellschafter der Körperschaft ein Wirtschaftsgut außerhalb eines Leistungsaustauschs und außerhalb eines gesellschaftsrechtlich gedeckten Einlagevorganges zuwendet. Ob eine Geldeinlage zum Zwecke der Kapitalstärkung, zur Finanzierung einer Investition oder zur Verlustabdeckung erfolgt, ist nicht von Bedeutung. Soweit eine Sacheinlage erfolgt, ist das…
…2 EStG 1988 den Investitionshöchstbetrag von 1.000.000 Euro geltend machen kann. Für weitere Anschaffungen oder Herstellungen (durch die A-GmbH oder B-GmbH) könnte der IFB nicht mehr geltend gemacht werden, weil der Investitionshöchstbetrag bereits zur Gänze für die Anschaffung der Maschine ausgeschöpft…
…wenn für den Beteiligungserwerb Sanierungserwartungen ausschlaggebend sind. Anlauf- und Buchverluste (zB Verlust durch Bildung eines IFB) rechtfertigen keine Teilwertabschreibung (VwGH 29.4.1992, 90/13/0292). Nimmt der stille Gesellschafter über seine Einlage hinaus am Verlust teil, so kann dies nicht zu einer Minusposition führen…
…| - IFB (50.000 * 15%) | - 7.500,00 | - degressive AfA (50.000 * 30%) | - 15.000,00 | Ergebnis | - 18.500,00 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 18.500,00 € erzielt. Der Verlust kann mit positiven…
…| 750,00 | - IFB (25.000 * 37,5% * 15%) | - 1.406,25 | - degressive AfA (25.000 * 37,5% * 30%) | - 2.812,50 | Ergebnis | - 3.468,75 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 3.468,75…
…2.800,00 | - IFB (50.000 * 15%) | - 7.500,00 | - (lineare) AfA (50.000 / 20 Jahre abzüglich 30% Privatanteil) | - 1.750,00 | Ergebnis | - 6.450,00 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 6.450,00…
…und in welcher Höhe sie in den Folgejahren voraussichtlich anfallen werden. Es sind die tatsächlich im Beobachtungszeitraum angefallenen Betriebsausgaben (Werbungskosten) zu berücksichtigen. Rz 4343: Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben des Beobachtungszeitraumes gehen unter anderem auch ein Investitionsfreibetrag (IFB), ein Forschungsfreibetrag (FFB) und ein Lehrlingsfreibetrag (LFB…
…nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei den Verlustvorträgen ist zu unterscheiden, ob es sich um Substanzverluste handelt, die für Geschäftsjahre bis einschließlich 2012 entstanden sind oder Substanzverluste, die ab dem Geschäftsjahr 2013 entstanden sind. Rz 502: Verlustvorträge für Geschäftsjahre bis einschließlich 2012 sind negative Substanzgewinne…
…4 EStG 1988; dazu EStR 2000 Rz 212 ff). Rz 1081: Bei erstmaliger Aufnahme des Gruppenmitgliedes in die Unternehmensgruppe ist nach VwGH eine unter Beachtung der zwingenden österreichischen steuerlichen Vorschriften erstellte Eröffnungsbilanz für sämtliche aktiv- und passivseitige Wirtschaftsgüter Ausgangswert für die Verlustzurechnung. Daher ist ein…
3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171: Das Recht eines Steuerpflichtigen, Vorjahresverluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 4 KStG 1988 als Sonderausgaben abzusetzen, ist an sich ein höchstpersönliches. Ungeachtet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige bei einer Einbringung als Rechtsperson nicht untergeht…
…hin zu prüfen, ob und wieweit er mit dem zu übertragenden Vermögen in objektivem Zusammenhang steht. Der so ermittelte Verlust geht zwingend auf die übernehmende Körperschaft über, die ihn ab dem dem Spaltungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum absetzen kann. Beispiel: Die zum 31.12. bilanzierende A-AG…
19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…