…von diesem gemietet wurden, sondern es vielmehr genügt, dass sie für die Zwecke seines Unternehmens ständig zur Verfügung stehen, kann (selbst bei bloßer Mitbenutzung) die Annahme des Bestehens einer Betriebsstätte nicht als unschlüssig erkannt werden, wenn ein Container, der einer GmbH gehört, bei deren Führung…
…die Voraussetzungen nicht vorlagen oder wenn ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde, wenn ein Telearbeitspauschale (bis 2024: Homeoffice-Pauschale) gemäß § 26 Z 9 EStG 1988 in einer insgesamt nicht zustehenden Höhe nicht steuerbar belassen wurde, wenn im Kalenderjahr mehr als 3.000 Euro Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß …
…x 37,5%), das Arbeitsplatzpauschale für den Betrieb 3 beträgt 187,50 (300 x 62,5%). Liegen neben einer betrieblichen Tätigkeit auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor, kann sowohl das Arbeitsplatzpauschale als auch das Homeoffice-Pauschale gemäß § 26 Z 9 lit. a EStG 1988 bzw…
5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…
…kann dies als Indiz für das Vorliegen einer Aktivleistung gewertet werden. Aktivleistungen sind beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen im Interesse des entsendenden Unternehmens. In solchen Fällen ist auch die Begründung einer Betriebstätte des entsendenden Unternehmens grundsätzlich denkbar und daher zu prüfen. Beispiel: Ein…
…Bspw. sind Ausnahmen vorgesehen (insbesondere für verschiedene Geschäftseinrichtungen mit bloß unterstützendem Hilfscharakter). In der internationalen Praxis wird idR ab einer mehr als 6-monatigen Ausübung der Geschäftstätigkeit in einer festen Einrichtung von einer Betriebsstätte ausgegangen (siehe Rz 6 des OECD-Kommentars zu Art. 5). Aus…
5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…
…seinem Arbeitgeber für 50 Tage ein Homeoffice-PauschaleTelearbeitspauschale von 3 Euro pro Tag, in Summe also 150 Euro. A kann demnach in seinerIm Lohnzettel sind 115 Telearbeitstage ausgewiesen. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung einenwird bei A zusätzlich ein Betrag von 150 Euro als Werbungskosten geltend machenberücksichtigt. …
…10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB ein Vertreter, der von zu Hause…
…0186). Die Notwendigkeit ist zwar kein Wesensmerkmal des Betriebsausgaben- oder Werbungskostenbegriffs, es handelt sich dabei aber nach der Rechtsprechung um ein sachlich geeignetes Merkmal für die Anerkennung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn Aufwendungen eine Berührung mit der Lebensführung aufweisen oder in einer Sphäre anfallen, die…
…2021 bis 2024 Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Das Arbeitszeitausmaß (Vollzeit/Teilzeit) des Arbeitnehmers ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. (Siehe Rz 277c) Rechtslage ab 2025 Als Telearbeitstage gelten nur jene…
…und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22.2.2000…
…1 Z 2 lit. d EStG 1988 dar. Ist eine Vortragstätigkeit hingegen bloß unmittelbarer Ausfluss einer Tätigkeit als Fachschriftsteller (weil "sich der Schriftsteller im Vortrag im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankenguts bewegt"), kann nicht von zwei unterschiedlichen Berufsbildern gesprochen werden…
…dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013; VwGH 5.10.1994, 92/15/0225). Tagesgelder stehen daher nur für die Anfangsphase von fünf bzw. fünfzehn Tagen als Werbungskosten zu.
5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304: Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt…
…Betriebs- bzw. Berufssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind. Folgende beispielhaft angeführte Räume sind nicht als Arbeitszimmer anzusehen und sind vom Abzugsverbot nicht betroffen: Ordinations- und Therapieräumlichkeiten, die auf Grund ihrer Ausstattung typischerweise eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ausschließen (zB Ordination eines praktischen Arztes, eines…
…die Einkünfte des (Ehe)Partners oder des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz höchstens 6.312 Euroden der Rz 773 (bis 2022: 6.000 Euro)entsprechenden jährlichen Betrag nicht, machen sie jedoch mehr als ein Zehntel der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus, kommt den Einkünften des (Ehe-)Partners bzw…
14.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988) Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.
…5 bis 10 Stunden im Monat für ihn tätig ist (VwGH 9.3.1979, 3512/78). Die entgeltliche Überlassung einer Wohnung an die Ehegattin des (Mit)Unternehmers als Dienstwohnung ändert nichts daran, dass die Wohnung objektiv nach ihrem Verwendungszweck zum gemeinsamen Wohnen der Familie des …
…Vertrages im Ausland (bzw. die potentielle Gefahr der Nichtannahme) rechtfertigt nichts Gegenteiliges. Rz 7935: Ein Unternehmen wird nach zwischenstaatlichem Recht nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in einem Vertragsstaat, weil es dort seine Geschäftstätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen…