0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Der EU-Aktionsplan "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" ("Forest Law Enforcement, Governance and Trade" - "FLEGT") enthält Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels. In diesem Aktionsplan wird der Aufbau eines "Forest Law…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
1. Allgemeines 1.1. Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 Mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 wird eine Gemeinschaftsregelung für die Einfuhr bestimmter Holzprodukte zur Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems eingeführt, wobei das Genehmigungssystem über Partnerschaftsabkommen (siehe Abschnitt 0.1. Abs. 3) mit den…
18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…
3. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten, auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 erlassenen Bestimmungen sind gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Pflanzenschutzgesetz 2018 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar…
Die Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des FLEGT-Genehmigungssystems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union entgegen Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 ist gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 HolzHÜG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist nicht strafbar. Hinweis: In den Erläuterungen…
Die Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) 2021/127 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…
11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…
Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des ForstlichenForstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 Vermehrungsgutgesetz 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die unter Abschnitt 1.1. angeführten kontrollpflichtigen Sendungen unterliegen Pflanzengesundheitskontrollen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich durch MitarbeiterKontrollorgane des Bundesamtes für Wald). Diese Pflanzengesundheitskontrollen sind durchzuführen an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft im Gebiet der…
15.1.8 Forstwirtschaft Rz 5075: Unter Forstwirtschaft wird die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen verstanden. Das stehende Holz (der "lebende Baum") ist Anlagevermögen, das geschlägerte Holz ist Umlaufvermögen (VwGH 27.3.1985, 83/13/0079). Rz 5076…
Anlage 1 Holzprodukte, die unter das FLEGT-Genehmigungssystem fallen | KN-Code | Beschreibung | Partnerland | 4401 21 | Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln | Indonesien | ex4401 22 | anderes Holz als Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln, ausgenommen Bambus…
5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…