RIS AI
18 Treffer1629 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…natürlichen Zuwachses des heranwachsenden Waldes beim Bilanzierenden (höherer Teilwert für ein Wirtschaftsgut mit biologischem Wachstum) siehe Abschn. 6.6.1. Zur Bewertung des Holzbestandes bei Waldgrundstücksveräußerungen siehe Abschn. 15.1.8.3.2. Zur Bewertung des stehenden Holzes im Falle der Veräußerung von Waldgrundstücken siehe…

EStR 2000 Rz 5682–568518.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…beträgt 80.000 €. Der Kaufpreis setzt sich laut forstfachlichem Gutachten aus 40.000 € für Grund und Boden und 40.000 € für stehendes Holz zusammen. Der Holzbestand auf der Forstparzelle beträgt 800 Festmeter. Ein Festmeter wird mit 50 € bewertet. Von 2018 bis…

EStR 2000 Rz 5151–516915.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Verpflichtungsgeschäft), sondern erst mit dessen Erfüllung durch den Veräußerer verwirklicht. Die bewertungsrechtliche Zurechnung des gegenständlichen Grundbesitzes ist für die Einkommensbesteuerung belanglos (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021). Rz 5159: Die Höhe der einzelnen gemeinen Werte für Grund und Boden, Holzbestand, stehende Ernte, Viehbestand, Jagd…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Eigenjagd, die Gebäude und sonstigen Wirtschaftsgüter von den Anschaffungskosten abzuleiten, soweit der Veräußerer die veräußerten Wirtschaftsgüter nicht selbst hergestellt hat. Rz 5092: Fehlen konkrete Hinweise auf eine wertrelevante Änderung des angekauften Holzbestandes (keine Kahlschlagflächen oder frisch aufgeforstete Kulturen in größerem Ausmaß), ist es gerechtfertigt, die…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…

VB-03021. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…

EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…

VB-03040. Einführung
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Der EU-Aktionsplan "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" ("Forest Law Enforcement, Governance and Trade" - "FLEGT") enthält Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels. In diesem Aktionsplan wird der Aufbau eines "Forest Law…

VB-03041. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

1. Allgemeines 1.1. Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 Mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 wird eine Gemeinschaftsregelung für die Einfuhr bestimmter Holzprodukte zur Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems eingeführt, wobei das Genehmigungssystem über Partnerschaftsabkommen (siehe Abschnitt 0.1. Abs. 3) mit den…

VB-0304Anlage 1
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 1 Holzprodukte, die unter das FLEGT-Genehmigungssystem fallen | KN-Code | Beschreibung | Partnerland | 4401 21 | Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln | Indonesien | ex4401 22 | anderes Holz als Nadelholz, in Form von Plättchen oder Schnitzeln, ausgenommen Bambus…

VB-03032. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die unter Abschnitt 1.1. angeführten kontrollpflichtigen Sendungen unterliegen Pflanzengesundheitskontrollen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Österreich durch MitarbeiterKontrollorgane des Bundesamtes für Wald). Diese Pflanzengesundheitskontrollen sind durchzuführen an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft im Gebiet der…

VB-03031. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

1. Anwendungsbereich Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen wird mittels Stempel auf dem Verpackungsmaterial/Stauholz bestätigt. [Grafik]   SEQ Abbildung \* ARABIC 1 Schematische Darstellung eines gültigen ISPM 15 Stempels…

VB-03030. Einführung
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Sendungen, die bestimmte Waren mit Ursprung in China, WeißrusslandBelarus oder Indien enthalten und bei deren Transport Verpackungsmaterial aus Holz Verwendung findet, anzuwendenden Beschränkungen sind: a)die Verordnung (EU…

VB-03034. Ansprechstellen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

4. Ansprechstellen (1) Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz bestehen folgende Ansprechstellen: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - ÖsterreichischerForstlicher Pflanzenschutzdienst - Holz Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien E-Mail: verpackungsholz@bfw.gv.at während der Dienstzeit (Mo. - Fr.: 08:00…

VB-0304Anlage 3a
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]  

VB-03020. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut anzuwendenden Beschränkungen sind 1.das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, BGBl. I Nr. 110/2002; 2.die Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002), BGBl. II Nr. 480/2002…

VB-03033. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

3. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten, auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 erlassenen Bestimmungen sind gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Pflanzenschutzgesetz 2018 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar…