RIS AI
6 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…der Anspruchsbezogenheit (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) wirken Unterbrechungshandlungen (§ 238 Abs. 2 BAO) und Hemmungstatbestände (§ 238 Abs. 3 BAO) jedoch wechselseitig gegen alle Gesamtschuldner und daher auch für und gegen den Hauptschuldner. Rz 1837: In Fällen, in denen eine Abgabe auf verschiedene einzelne…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

AH-11204. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…