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VS-11102.3. Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2.3. Heizstoffe 2.3.1. Heizstoffe Heizstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöle genannten Kohlenwasserstoffe, die zum Verheizen dienen, mit Ausnahme von Erdgas, Kohle, Petrolkoks, Torf und vergleichbaren festen Kohlenwasserstoffen (§ 2 Abs. 3 MinStG 1995). Auch hier stimmen die österreichische…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

0. Steuergegenstand der Mineralölsteuer 0.1. Allgemeines Der Mineralölsteuer unterliegen 0.1.1. Mineralöl Mineralöl, das im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht (also aus einem Drittland eingeführt oder aus einem anderen Mitgliedstaat verbracht) wird, sowie 0.1.2. Kraftstoffe und Heizstoffe Kraftstoffe und…

VS-11102. Kraftstoffe und Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. 2.1.2. Zweck der Kraft/Heizstoffbesteuerung Die Kraftstoff- bzw. Heizstoffbesteuerung hat vor allem den Zweck, das Mineralölsteueraufkommen zu sichern. Es soll kein Anreiz bestehen, aus steuerlichen Gründen andere Waren anstelle von Mineralölen…

VS-11201.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995) Alle in § 2 Abs. 1 MinStG 1995 angeführten Mineralöle, für die § 3 Abs. 1 Z 1 bis Z 8 MinStG 1995 keinen eigenen Steuersatz vorsieht, unterliegen gemäß § 3 Abs. 1 Z 9…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…

VS-11201.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung Werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c MinStG 1995 unversteuert bezogene Heizöle und Flüssiggase in einem Verwendungsbetrieb oder in einem Steuerlager ausschließlich zur Stromerzeugung eingesetzt, sind sie steuerfrei zu belassen. Werden sie jedoch…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen |   |   | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…

VS-11201.1.1. Verbleites Benzin
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.1. Verbleites Benzin Wenn im § 3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995 ein Steuersatz für verbleites Benzin vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt…

VS-11101.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz" Wenn auch der Steuergegenstand der Mineralölsteuer weit und schwer überschaubar ist, sollte sich der Anwender stets vor Augen halten, dass grundsätzlich nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die…

VS-11202. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2. Bemessungsgrundlage 2.1. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für das MinStG 1995 ist nicht einheitlich. Die Steuersätze beziehen sich entweder auf die Litermenge (1.000 Liter) der entsprechenden Ware (gilt insbesondere für Treibstoffe) oder auf das Eigengewicht (1.000 kg, gilt insbesondere für Heizöle und Flüssiggas…

LStR 2002 Rz 5737.10a Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

7.10a Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) 7.10a.1 Allgemeines Rz 573a: Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, wurde der…

EnAbgR Rz 130–1323.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…

VS-11101. Mineralöl
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1. Mineralöl 1.1. Allgemeines 1.1.1. Mineralöle Der Mineralölsteuergegenstand umfasst (neben Kraft- und Heizstoffen) die meisten flüssigen und einige gasförmige kohlenwasserstoffhältige Waren (Mineralöle nach § 2 Abs. 1 MinStG 1995). Im Vergleich zur Mineralöldefinition des MinStG 1981 ist die Mineralöldefinition des MinStG 1995 weit…

VS-11200. Steuersätze und Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

0. Steuersätze und Bemessungsgrundlage 0.1. Allgemeines 0.1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" Die Höhe der Steuersätze ist in § 3 MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…

EnAbgR Rz 149–1503.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 3.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 149: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 KohleAbgG die gelieferte bzw. (selbst) verbrauchte Menge an Kohle, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 3.5.2 Höhe Rz 150: Der…

EnAbgR Rz 72–752.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…

VS-11101.1.1.5. "Ölabfälle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.1.5. "Ölabfälle" Neu eingeführt wurden die Unterpositionen 2710 91 00 und 2710 99 00 "Ölabfälle". Diese Unterpositionen enthalten nunmehr Waren mit bestimmten Eigenschaften aus verschiedenen mineralölsteuerpflichtigen Unterpositionen. Bei mehreren der Positionen, aus denen Waren in die neuen Unterpositionen übergeführt wurden, handelt es…

EStR 2000 Rz 1440–14435.5.14 Öko-Zuschlag für Gebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

5.5.14 Öko-Zuschlag für Gebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden Rz 1440: Bei Gebäuden, die zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag in Höhe von 15% für Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen iSd § 18 Abs. 1 Z 10 lit. a EStG 1988…

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser Rz 252: Ein Vergütungsanspruch besteht auch für unmittelbar für einen Produktionsprozess (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: für zu betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238…