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LStR 2002 Rz 31.2.2 Wohnsitz
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.32.3.4. Dauernder Standort - StandortvermutungPerson des Verwenders Rz 46: § 40 Abs. 1 KFG 1967 (Antrag auf Zulassung) regelt, dass als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers gilt; bei Kraftfahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…

EStR 2000 Rz 6638–664122.4.3.1.3 Hauptwohnsitz
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

22.4.3.1.3 Hauptwohnsitz Rz 6638: Der Begriff des Wohnsitzes richtet sich nach § 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt…

EStR 2000 Rz 6642–664422.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.52.3.6. Person des VerwendersMittelpunkt der Lebensinteressen Rz 5453: Als Verwender im Sinne des Die Frage§ 82 Abs. 8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

1.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) 1.1.2.1 Wesen und Umfang Rz 15: Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland und endet mit dem Tod, der Aufgabe des Wohnsitzes und/oder…

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…

LStR 2002 Rz 124133a.2 Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

33a.2 Zuständigkeit Rz 1241g: Zuständig für die Einkommensteuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte, bei Fehlen einer solchen das unbewegliche Vermögen des beschränkt Steuerpflichtigen befindet (§ 23 AVOG 2010). Trifft dies für mehrere Finanzämter zu oder hat der Steuerpflichtige im…

LStR 2002 Rz 4056.1.8 Heimarbeiter
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

6.1.8 Heimarbeiter Rz 405: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

5.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung Rz 344: Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

1.2.4 Ausländische Saisonarbeiter Rz 5: Bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Saisonarbeitern liegt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht vor, weil sich diese Personen nur vorübergehend im Inland aufhalten. Es kommt daher nur der Subsidiartatbestand nach § 26 Abs. 2 BAO des Aufenthaltes von mehr als…