…die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften nicht zur Heilbehandlung befugt ist oder durch einen im Ausland anerkannten Heilpraktiker, kann eine außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Behandlung aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit erforderlich ist…
…kirchlichen Rechtsträgern gemäß §§ 34 - 47 BAO erbracht werden (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994). Werden die Leistungen nicht von Körperschaften öffentlichen Rechts oder von den nach §§ 34 - 47 BAO begünstigten Rechtsträger betrieben, unterliegen sie dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z 8 UStG…
…vorab zu prüfen, ob der Abnehmer zum Empfang unter Steueraussetzung berechtigt ist. - Die Wegbringung von vstW durch Diebstahl aus dem Steuerlager. Von der Erhebung einer wegen Unregelmäßigkeit entstandenen Steuer kann im Falle der Erfüllung der betreffenden Voraussetzungen für eine Heilung Abstand genommen werden. zB § 24…
…92/13/0181; vgl. auch die ständige Verwaltungspraxis bei Begräbniskosten, siehe dazu Rz 890). Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Eine wirtschaftliche oder typisierende Betrachtungsweise ist ausgeschlossen (vgl. VwGH 3.3.1992, 88/14/0011; VwGH 18.2…
…einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, können die Kosten, die ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trägt, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw. verwertbares Vermögen verfügt. Kein verwertbares Vermögen liegt betreffend der bisherigen Wohnräumlichkeiten…
…Der Beruf des Heilmasseurs umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von klassischer Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ausschließlich ärztlicher Anordnung. Nähere Regelungen zu den Voraussetzungen bzw. zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit durch einen Heilmasseur enthält § 46 MMHmG. sonstige Leistungen von Gemeinschaften dieser Berufsgruppen…