… 7 Abs. 2 WGG umschriebenen Geschäftskreis (VwGH 3.11.1994, 92/15/0227). 2.10.2.1.2a Weitere Hauptgeschäfte Rz 220: Die begünstigte Verwaltung hat durch die Wohnrechtsnovelle 1999 hinsichtlich des § 7 Abs. 1 vierter Satz WGG (Erstreckung auf Mehrheitseigentum bei qualifiziertem Errichter und…
…Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen (sogenannte Hauptgeschäfte) abgeschlossen werden. Irrelevant für die Befreiung ist, ob das Nebengeschäft ausschließlich der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen oder auch…
…2.3 Geschäftsbetrieb Rz 15: Der wesentliche Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Ausgehend davon werden die Geschäfte der Genossenschaften unterschieden in: Zweckgeschäfte (Hauptgeschäfte) Das sind Geschäfte, die dem satzungsmäßigen Zweck der Genossenschaft entsprechen wie zB die Überlassung einer Dreschmaschine bei einer landwirtschaftlichen…
…die der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen ist. 15.2. Mehrere voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte Rz 1110: Werden in einer Urkunde mehrere Rechtsgeschäfte derselben oder verschiedener Art, die nicht zusammenhängende Bestandteile des Hauptgeschäftes sind, abgeschlossen, so ist grundsätzlich jedes Rechtsgeschäft selbständig zu beurteilen und die Gebühr für jedes einzelne…
…gebührenfrei, worunter auch die Wechselbürgschaft fällt. Rz 1435: Die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte des § 19 Abs. 2 GebG kann mangels Personenidentität der Vertragsteile des Hauptgeschäftes und des Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäftes nicht zur Anwendung kommen (siehe auch Rz 1114). Randzahlen 1436 bis 1439: derzeit frei
…Wohnungen gemäß § 7 Abs. 1 WGG errichtet werden, geht der GrundstückserwerbErwerb von Baustoffen und Ausstattungsgegenständen im Hauptgeschäft der Errichtung von Wohnungen auf und ist nicht als Nebengeschäft zu werten. Rz 224: Die Abgabenbehörde hat weiters zu prüfen, ob die in § 7 Abs. 1 bis 3…
…das Nebengeschäft (Nebenverabredung) in der Urkunde über das Hauptgeschäft beurkundet ist, diese zwischen denselben Vertragsteilen abgeschlossen sind und das Nebengeschäft (Nebenverabredung) zur Sicherung oder Erfüllung des Hauptgeschäftes erfolgt. Dabei ist es gleichgültig, ob das Hauptgeschäft nach dem GebG oder einem Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer…