Artikel 128 Transaktionswert (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Transaktionswert der zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union verkauften Waren wird zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung aufgrund des unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet erfolgten Verkaufs bestimmt. (2) Wurden…
1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…
2.1.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen Waren, das sind alle beweglichen Güter, einschließlich des elektrischen Stroms, die aus einem Drittland in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft in ein Drittland verbracht werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Artikel 2). (2…
2.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht Für Zwecke der Statistik des Warenhandels zwischen Österreich und Drittstaaten gilt: (1) Die handelsstatistische Anmeldung obliegt demjenigen, der für die handelsstatistisch anzumeldende Ware die nach den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehene Anmeldung abzugeben hat (§ 14 HStG 1995). (2) Handelsstatistische Anmeldestelle ist jenes…
Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert (1) Der Transaktionswert der Waren kann auf Basis eines Verkaufs bestimmt werden, der vor dem in Artikel 128 Absatz 1 genannten Verkauf stattfindet, wenn die Person, infür deren NamenRechnung die Anmeldung abgegeben wird, durch einen vor dem 18. Januar 2016…
Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…
Artikel 154 Verlust des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unionswaren werden zu Nicht-Unionswaren, a)wenn sie aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sofern nicht die Vorschriften über den internen Versand Anwendung finden, b)wenn sie, sofern dies nach den zollrechtlichen Vorschriften zulässig ist, in…
Kapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr Artikel 269 Ausfuhr von Unionswaren (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sind in die Ausfuhr überzuführen. (2) Absatz 1 gilt nicht für die folgenden Unionswaren: a)in die passive Veredelung übergeführte Waren, b)Waren, die nach…
Artikel 71 Bestandteile des Transaktionswerts (1) Bei der Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 70 sind dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen: a)die folgenden Kosten, soweit diese dem Käufer entstehen, aber nicht in dem für die Waren tatsächlich gezahlten…
3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren Kapitel 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 153 Vermutung des zollrechtlichen Status von Unionswaren (1) Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen…
Artikel 250 Veräußerung von Waren und andere Maßnahmen der Zollbehörden (Artikel 198 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können zugunsten der Staatskasse aufgegebene oder eingezogene Waren nur unter der Bedingung veräußern, dass der Käufer unverzüglich die Förmlichkeiten zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren…
3.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Bei der Anmeldung zur Handelsstatistik betreffend den Handel mit den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (INTRASTAT) ist eine Mitwirkung der ZolldienststellenZollstellen nicht vorgesehen. Die nachstehenden Absätze dienen daher nur der Information bzw. zur Erteilung von Auskünften. (2) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen alle…
3.1.2. Rechtsgrundlagen im HStG 1995 (1) Das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998, BGBl. I Nr. 136/2001 und BGBl. I Nr. 148/2004, insbesondere Abschnitt…
2.2. Bemerkungen zum Handelsstatistisches Gesetz 1995 (HStG 1995) 2.2.1. Rechtsgrundlagen Die österreichischen Rechtsgrundlagen für die Handelsstatistik sind: (1) das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998…
Artikel 201 Sichtvermerk auf einer Rechnung (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Liegt der Gesamtwert der Unionswaren über 15.000 EUR, wird bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems EU-ZK Nachweis des Unionscharakters gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU die von der…
Artikel 211 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Waren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bei Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann der zollrechtliche Status von Unionswaren durch…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
Datengruppe Angaben zum Wert (ValData, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist bei der Überführung in ein anderes Zolllagerverfahren als ein Zolllager des Typs D oder E/d nicht anzugeben. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld |…
Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann mit…