1.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen 1.7.1. Allgemeines 1.7.1.1. Eckwerte der Gruppenbesteuerung Rz 349: Die Gruppenbesteuerung ist von folgenden Eckwerten getragen: Die Bildung einer Unternehmensgruppe ist optional. Einzige materielle Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle Verbindung zwischen den gruppenfähigen Körperschaften während des…
2.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG) 2.4.1. Allgemeines Rz 566: Umwandlungen bedeuten das Ende der übertragenden Kapitalgesellschaft und die Vermögensübernahme durch eine errichtete Personengesellschaft oder durch den Hauptgesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger. Damit verbunden ist in aller Regel die Buchwertübernahme und damit die in § 10 UmgrStG…
…aus dem "Kaufmann" wird der "Unternehmer". | HGB | UGB | Handelsgewerbe | Unternehmen | Handelsrecht | Unternehmensrecht | handelsrechtlich | unternehmensrechtlich | kaufmännisch | unternehmerisch | Einzelkaufmann | Einzelunternehmer | Handelsbilanz | UGB-Bilanz Die wichtigsten Änderungen im Überblick: | | bis 2006 |…
… 12 UmgrStG erfüllt sind. Ist der atypisch stille Gesellschafter gleichzeitig Gesellschafter der Körperschaft, an deren Unternehmen (Handelsgewerbe) die stille Beteiligung besteht, hängt die Einbringungsfähigkeit davon ab, dass die Eigenschaft einer atypisch stillen Beteiligung gegeben ist (siehe EStR 2000 Rz 5819). Rz 1247: Die einzubringende atypisch…
…auch ein widerrechtlicher Bezug hindert die Einnahmenqualität nicht (VwGH 17.1.1989, 88/14/0010). Einnahmen aus der Veräußerung von Waren, die Gegenstand des Handelsgewerbes sind, gelten als Betriebseinnahmen (VwGH 4.11.1948, 0241/46: widerlegbare Vermutung). Ideelle Vorteile und fiktive Einnahmen sind nicht anzusetzen…
…auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft (Inhaber des Handelsgewerbes) als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt ist und in steuerlicher Sicht eine Mitunternehmerschaft besteht. Rz 356: Für den Fall, dass der Verschmelzungsstichtag vom Bilanzstichtag der Mitunternehmerschaft abweicht, ist …
…neue betriebliche Struktur geschaffen wird, stehen die Begünstigungen für Neugründungen zu. Bezüglich der Betriebsübertragung siehe Rz 141 ff. Beispiel 1: Die Anmeldung des Handelsgewerbes bei Übernahme des Kundenstocks des verstorbenen Betriebsinhabers durch die Gattin stellt selbst dann keine Neugründung dar, wenn die Betriebsübernahme vorläufig nur…
…und andererseits zivilrechtlich unmittelbar mit 25%, auf Grund einer atypisch stillen Beteiligung des C am Handelsgewerbe der Körperschaft A (C : A = 20% : 80%) aber nur mittelbar mit 20% an der Körperschaft B beteiligt. Insgesamt liegt keine mehr als 50-prozentige Beteiligung an der Körperschaft…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
2.2. Bemerkungen zum Handelsstatistisches Gesetz 1995 (HStG 1995) 2.2.1. Rechtsgrundlagen Die österreichischen Rechtsgrundlagen für die Handelsstatistik sind: (1) das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998…
2.1.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen Waren, das sind alle beweglichen Güter, einschließlich des elektrischen Stroms, die aus einem Drittland in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft in ein Drittland verbracht werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Artikel 2). (2…
3.1.2. Rechtsgrundlagen im HStG 1995 (1) Das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998, BGBl. I Nr. 136/2001 und BGBl. I Nr. 148/2004, insbesondere Abschnitt…
2.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht Für Zwecke der Statistik des Warenhandels zwischen Österreich und Drittstaaten gilt: (1) Die handelsstatistische Anmeldung obliegt demjenigen, der für die handelsstatistisch anzumeldende Ware die nach den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehene Anmeldung abzugeben hat (§ 14 HStG 1995). (2) Handelsstatistische Anmeldestelle ist jenes…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
3.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Bei der Anmeldung zur Handelsstatistik betreffend den Handel mit den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (INTRASTAT) ist eine Mitwirkung der ZolldienststellenZollstellen nicht vorgesehen. Die nachstehenden Absätze dienen daher nur der Information bzw. zur Erteilung von Auskünften. (2) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen alle…
Die Arbeitsrichtlinie »Handelsstatistik (ZT-7000») stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend der Handelsstatistischen Anmeldung im Extra- und Intrahandel dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).
Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…
3.3. Kommissionsgeschäft Rz 381: Der Kommissionär wird im eigenen Namen und für fremde Rechnung (nämlich des Kommittenten) tätig. Gemäß § 383 UGB kann das jede natürliche oder juristische Person (Personengesellschaft) sein, die es übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines Auftraggebers im eigenen Namen zu…
39.2. Begriffsbestimmungen 39.2.1. Handgearbeitet (Kontingente Nrn. 09.0104 und 09.0106) Die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.0104 und 09.0106 sind nur für Waren anwendbar, welche als "handgearbeitete Waren" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 gelten. Laut Anhang…