15.4.5.14 Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich Rz 985: Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich sowie die von ihnen im Ausland beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte sind in den Organismus der Kammer eingegliedert und verpflichtet, den entsprechenden Weisungen zu folgen. Die Handelsdelegierten sind Auslandsbeamte im Sinne des § 92…
Kapitel 3 Befugnisübertragung und Ausschussverfahren Artikel 284 Ausübung der Befugnisübertragung (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach Artikel 2, 7, 10, 20, 24, 31, 36, 40…
Die Arbeitsrichtlinie »Handelsstatistik (ZT-7000») stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend der Handelsstatistischen Anmeldung im Extra- und Intrahandel dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…