…sodann die 1.000 m²-Grenze auf die Bau- und Grünlandfläche umzulegen (siehe Rz 6634c). Dies ergibt 22% Bauland und 78% Grünland. 1000 m² Grund und Boden sind von der HWS-Befreiung mit umfasst, das sind 220 m² vom Bauland und 780 m² vom Grünland…
…23% der Gesamtnutzfläche des Gebäudes aus; im Rahmen der Veräußerung hat A nunmehr betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen im Ausmaß von 23% und private im Ausmaß von 27%. Für den privaten Anteil kann A die HWS-Befreiung in Anspruch nehmen. Da B keine betriebliche Tätigkeit auf…
…Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 ist auf die Veräußerung von Betriebsvermögen nicht anzuwenden, weil diese Befreiung ausschließlich für Einkünfte nach § 30 EStG 1988 anzuwenden ist und sie durch § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 nicht in die betriebliche Gewinnermittlung übernommen wird…
…und in beiden Fällen der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Gegenüber der Hauptwohnsitzbefreiung im Rahmen des Spekulationstatbestandes bis 31.3.2012 sind folgende Änderungen gegeben: Hauptwohnsitzzeiten als "Wohnungseigentumsbewerber" zählen bereits mit (siehe Rz 6640). Eine verlängerte Toleranzfrist von einem Jahr (bisher etwa sechs Monate) für die Begründung…
…Befreiung nach dem 1. Tatbestand setzt voraus, dass das Eigenheim (die Eigentumswohnung) von der Anschaffung (Erlangung der Verfügungsgewalt) oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung (Vertragsabschluss) ununterbrochen (zur Toleranzfrist von jeweils einem Jahr vorher und nachher siehe Rz 6641) Hauptwohnsitz iSd Rz 6638 gewesen ist und…
3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 23: Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem HeeresversorgungsgesetzHeeresentschädigungsgesetz, BGBl…
…Pkw, Anhänger) enthalten. Die nachfolgenden Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sind somit sinngemäß auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Die Befreiungstatbestände von der Normverbrauchsabgabe korrelieren hingegen nur teilweise damit. C.2.2.1. Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres (§ 2 Abs…
…| 53.000 Euro | Teilwert bew BV | 53.000 Euro | Gemeiner Wert Grdst | 40.000 Euro | Einheitswert Grdst | 12.000 Euro | Verbindlichkeiten | 5.000 Euro | | Gesamtgegenleistung für Grundstück und bew BV | Kapitalwert der Leibrente (…
…79: zur Verwendung im Bereich des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bestimmt Rz 140: Eine vom Endkunden unterfertigte Bestätigung, dass der begünstigte Verwendungszweck vorliegt und daher die Befreiung in Anspruch genommen wird, stellt ein zusätzliches Mittel zum Nachweis der begünstigten Verwendung dar. Rz 141: Für Kraftfahrzeuge…
…Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl. VwGH 27.4.2004, 2003/05/0082). Dies gilt auch für Befreiungstatbestände außerhalb des AVG. 31.1.10.2. Befreiungen…
…Gewährung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 und einer kostenlosen digitalen Vignette gemäß § 13 Abs. 3 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002"). Das Finanzamt Österreich stellt keine Bescheinigung oder Bestätigung aus. D.2.2. Zulassung auf Gebietskörperschaften und Verwendung im…
…ein anderes Kraftfahrzeug ersetzt, ist die Befreiung ohne Unterbrechung zu gewähren, wenn das neu einzureichende Kr 21 nachträglich, aber innerhalb eines Monats ab Zulassung des anderen Kraftfahrzeuges beim Finanzamt eingereicht wird. Wird lediglich ein anderes Kennzeichen beantragt und eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt, ist ein neuer…
…6.4.1.2. Bewilligungsunabhängige Steuerbefreiungen Eine Steuerbefreiung ex lege kommt bei Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen bereits aufgrund des Gesetzes zur Anwendung. In diesen Fällen ist ein Antrag auf Befreiung von der Steuer weder im Gesetz vorgesehen noch erforderlich. Die Steuerschuld entsteht zwar…
…die er vermietet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses zieht er als Hauptwohnsitzer in die bisher vermietete Wohnung und veräußert den früheren Hauptwohnsitz: Die Befreiung steht zu. Die Beibehaltung des veräußerten Grundstücks (zB als Mieter) als Nebenwohnsitz ist nicht befreiungsschädlich, in solchen Fällen muss aber die Hauptwohnsitzeigenschaft…
27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…
…Rz 64 ff), ist die Befreiung von der Gebühr nach § 14 TP 15 GebG zu gewähren, und zwar auch dann, wenn auf dem Formular NeuFö 2 eine Beratung nicht bestätigt wurde (siehe Rz 111) oder am neuen Zulassungsschein nur einer von mehreren begünstigten Übernehmern aufscheint…
…NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2.1.1. Persönliche Befreiungen Rz 18: Persönliche Gebührenbefreiung bedeutet, dass die Person, die als Gebührenschuldner in Betracht kommt, von der Entrichtung der Gebühr befreit ist. Die Befreiung kommt dieser natürlichen oder juristischen Person…
…Gästewagengewerbe Es ist auch der Eintrag beider Verwendungsbestimmungen 25 und 29 möglich. In früheren Zulassungsbescheinigungen kann die Verwendungsbestimmung 21: "zur Verwendung für die entgeltliche Personenbeförderung bestimmt" eingetragen sein. Diese kann ebenfalls als ein Kriterium für die Inanspruchnahme der Befreiung herangezogen werden. Rz 151: Ein Fehlen…
… 295a BAO und ist in jenem Veranlagungsjahr zu erfassen, in dem die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung zugeflossen sind. Dabei ist der niedrigere Pauschalsatz von 40% auf die gesamten Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung anzuwenden. Rz 6725: Die entrichtete ImmoESt hat in diesen Fällen den Charakter einer…
…9 VersStG steht die Befreiung nur zu, wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen ist. Allerdings wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Personenkreis per Verordnung auszuweiten (= Zulassungsbesitzgemeinschaft), wenn die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Befreiung durch geeignete administrative und technische Maßnahmen sichergestellt…