…2322: Das HIFO-Verfahren ("highest in - first out") unterstellt eine Verbrauchsabfolge, die sich am Wert des Einkaufs orientiert. Da dies keiner realistischen Verbrauchsabfolge entspricht, ist die steuerliche Bewertung nach dieser Methode nicht zulässig. Rz 2323: Das Gegenstück des HIFO-Verfahrens ist das LOFO-Verfahren ("lowest…
…seinem Neffen drei Hochzeitsgeschenke: Ein Plasma-Fernsehgerät mit einem Warenwert von 2.500 Euro, eine HiFi-Anlage mit einem Warenwert von 1.000 Euro und eine Digitalkamera mit einem Warenwert von 900 Euro. Die HiFi-Anlage und die Digitalkamera sind abgabenfrei, das Plasma-Fernsehgerät nicht…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
6.7 Umlaufvermögen 6.7.1 Vorräte 6.7.1.1 Allgemeines Rz 2307: Zu den Vorräten zählen insbesondere Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren und noch nicht abrechenbare Leistungen. Rz 2308: Im Speziellen zählen dazu: der angeschaffte Bodenschatz (zB Schotter) bei Abbaubetrieben…
…63). Die Inventurmaßnahmen sind so zu dokumentieren, dass sie ein sachverständiger Dritter ohne besondere Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Rz 2103: Für die Grundaufzeichnungen (zB Unterlagen der Inventurplanung und -durchführung, Inventurlisten, Verfahrensbeschreibungen, Auswertungen der Inventurergebnisse) gelten die Bestimmungen der §§ 131 und 132 BAO uneingeschränkt (dh. insbesonders Verwendung…
4.3. First In-First Out Prinzip (FIFO) Das FIFO-Prinzip ist grundsätzlich anzuwenden, sofern der Anmelder nicht die Zuordnung der Veredelungserzeugnisse zu bestimmten Waren der vorübergehenden Ausfuhr beantragt. 4.4. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach pV 4.4.1. Handelspolitische Maßnahmen | UZK…