…gewillkürten Betriebsvermögens ergeben, da von der Bewertung der sonstigen Bilanzpositionen (Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Niederst- bzw. Höchstwertprinzip) wegen des vom (Gesamt)Rechtsnachfolger zu berücksichtigenden Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit (§ 201 Abs. 2 Z 1 UGB) nicht abgegangen werden kann. Rz 514: Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988…
…Dies drückt sich aus durch das unbedingte Niederstwertprinzip im Bereich des Umlaufvermögens, das bedingte Niederstwertprinzip im Bereich des Anlagevermögens, das unbedingte Höchstwertprinzip bei den Verbindlichkeiten und das Ansatzgebot für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rz 2151: Ein gegenüber den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkener Teilwert ist…
… 201 Abs. 2 Z 4 UGB 201 Abs. 1 Z 4 UGB der höhere WertTeilwert (Erfüllungsbetrag) im Jahr der Entstehung angesetzt werden (so genanntes Höchstwertprinzip Höchstwertprinzip; zum Fall einer erneuten "Werterholung" siehe Rz 2440). Ein höherer Wert der Verbindlichkeit kann sich vor allem aus einer…
…1995 (Rz 2371 bis 2378). Besserungsvereinbarungen: Aktualisierung des Erlasses AÖF Nr. 19/1991 (Rz 2382 bis 2391). Darstellung der Rechnungsabgrenzungsposten (Rz 2395 bis 2417). Bewertung von Verbindlichkeiten: Zwingendes Höchstwertprinzip für protokollierte Kaufleute (Rz 2439); Wahlrecht für Ansatz des gesunkenen Teilwertes nach höherem Teilwert (Rz 2441)…
3.6.3. Höchstzoll Der Wertzoll und der Agrarteilbetrag (TB) darf einen allenfalls im TARIC festgesetzten Höchstzollsatz nicht überschreiten. Die Höchstzollsätze bestehen zumeist aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll (ZZ oder ZM).
B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung Rz 1260: Als maßgeblicher Steuersatz ist jener Steuersatz anzuwenden, welcher nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der ursprünglichen Abgabenschuld in Geltung war. Rz 1261: Ein allenfalls bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
9.1.1.2 Höhe Rz 3707: Rechtslage bis Veranlagung 2021 (vor 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre): Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 175.000 Euro 13%. Überschreitet die Bemessungsgrundlage diesen Betrag, steht für den Überschreitungsbetrag, abhängig von der Höhe der Überschreitung, ein…
12.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen Rz 1914: Kraft gesetzlicher Fiktion gelten die in § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 genannten Lieferungen, sonstigen Leistungen und Einfuhren nicht als für das Unternehmen ausgeführt, auch wenn sie tatsächlich für das Unternehmen erfolgen. Rz 1915: Diese…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
6.3 Höchstbeträge Rz 410: Die angeführten Pauschbeträge sind Jahresbeträge; der zu berücksichtigende Werbungskostenpauschbetrag ergibt sich bei ganzjähriger Tätigkeit daher nur auf Grund des Jahreseinkommens und nicht als Summe von monatlichen Höchstbeträgen. Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit ist der Werbungskostenpauschbetrag durch Anwendung des vorgesehenen Prozentsatzes auf…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
3.7.6. Marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung (§ 2 Abs. 1 Z 5 LVO) Rz 53: Für die Annahme einer Einkunftsquelle spricht, wenn der Steuerpflichtige sein "Preispotential" weitgehend ausnützt. Verlangt er hingegen erheblich geringere Preise als sie am Markt erzielbar und üblich sind, spricht dies im Zusammenhang…