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KStR 2013 Rz 1015–102015.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft 15.2.7.1 Rechtslage für zum 30.6.2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften Rz 1015: Auf zum 30. Juni 2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften ist § 9 Abs. 2 KStG 1988 idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 34/2010…

KStR 2013 Rz 1026–103215.3.5 Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.3.5 Beteiligungsgemeinschaft 15.3.5.1 Allgemeines Rz 1026: Nach § 9 Abs. 3 letzter Teilstrich KStG 1988 ist eine so genannte Mehrmüttergruppe im Wege einer die Gruppenträgereigenschaft vermittelnde Beteiligungsgemeinschaft möglich, wenn sie ausschließlich aus den in den Rz 1022 bis Rz 1025 genannten…

KStR 2013 Rz 1047–105015.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien24.07.2013

15.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft 15.4.3.7.1 Unmittelbare Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft Rz 1047: Die finanzielle Verbindung kann auch über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt werden (siehe Rz 1026 ff). Dabei muss ein Mitbeteiligter ("Hauptbeteiligter") zumindest 40% am Grund-, Stamm…

KStR 2013 Rz 1006–101115.2 Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.2 Gruppenmitglieder 15.2.1 Allgemeines Rz 1006: Mit dem Begriff der Gruppenmitglieder werden nach § 9 Abs. 2 KStG 1988 alle Körperschaften angesprochen, die unter dem Gruppenträger in der Unternehmensgruppe vereinigt sind. Im Hinblick auf die mögliche vertikale Struktur verbundener Gruppenmitglieder ist der Begriff…

KStR 2013 Rz 158330. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988) 30.1 Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (§ 9 Abs. 8 KStG 1988, Gruppenantrag) 30.1.1 Allgemeines Rz 1583: Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe…

LStR 2002 Rz 75–763.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 Rz 75: Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 sind grundsätzlich nur Personen mit einem Dienstverhältnis. Die Begünstigungen gemäß § 3 Abs…

KStR 2013 Rz 1584–158530.1.2 Rechtzeitige Unterfertigung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.1.230.1.2 Rechtzeitige Unterfertigung 28.1.2.130.1.2.1 Allgemeines Rz 1584: Der Gruppenantrag muss vom gesetzlichen Vertreter jeder inländischen Körperschaft nachweislich vor dem Ende jenes Wirtschaftsjahres unterfertigt werden, für das die steuerliche Ergebniszurechnung erstmals wirksam sein soll. Ein Gruppenantrag…

KStR 2013 Rz 1004–100515. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a.4. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Unternehmensgruppen (§ 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

1.4a.4. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Unternehmensgruppen (§ 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV) Rz 255i: Im Falle von Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) kann der Gruppenträger einen nicht abzugsfähigen Gruppen-Zinsüberhang oder ein nicht verrechenbares Gruppen-EBITDA auf Antrag vortragen (§ 12a Abs. 7…

KStR 2013 Rz 1055–105815.5 Dauer der finanziellen Verbindung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.5 Dauer der finanziellen Verbindung 15.5.1 Allgemeines Rz 1055: Die finanzielle Verbindung von mehr als 50% (siehe Rz 1033 f) muss nach § 9 Abs. 5 KStG 1988 während des gesamten Wirtschaftsjahres des jeweils einzubeziehenden Gruppenmitglieds vorliegen. Besteht diese finanzielle Verbindung an einer…

KStR 2013 Rz 1021–102515.3 Gruppenträger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.3 Gruppenträger 15.3.1 Allgemeines Rz 1021: Mit dem Gruppenträger wird jene Funktion beschrieben, die an der Spitze der Unternehmensgruppe steht und die die vereinigten steuerlichen Ergebnisse zu versteuern hat. § 9 Abs. 3 KStG 1988 sieht in einer taxativen Aufzählung die Gruppenträgereigenschaft vor…

KStR 2013 Rz 1060–107015.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

15.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gruppenmitglieder 15.6.2.1 Einkommen des Gruppenmitglieds 15.6.2.1.1 Allgemeines Rz 1060: Als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gilt gemäß § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 das Einkommen unter Berücksichtigung der Sonderbestimmung für Vor…

KStR 2013 Rz 1051–105415.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15…

KStR 2013 Rz 1596–160230.4 Steuererklärung und Veranlagung (§ 24a Abs. 1 bis 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.430.4 Steuererklärung und Veranlagung (§ 24a Abs. 1 bis 3 KStG 1988) Rz 1596: Ungeachtet der Tatsache, dass Gruppenträger und Gruppenmitglieder für sich nicht sachlich steuerpflichtig sind, haben sowohl Gruppenträger als auch Gruppenmitglieder ihr eigenes Einkommen wie bei Individualveranlagung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für…