…entrichtet worden sind. Sie sind daher im Jahr der Bezahlung abzuziehen, unabhängig davon, ob die Bezahlung mit Eigen- oder Fremdmitteln erfolgt ist (Ausnahmen siehe die folgenden Absätze und Rz 437 ff). Rz 433: So weit der Steuerpflichtige für seine Aufwendungen steuerfreie Subventionen, Zuschüsse oder Beihilfen…
7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…
…Rz 644: Die Ausnahmeregel des zweiten Satzes des § 19 Abs. 2 EStG 1988 - wonach regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die der Steuerpflichtige kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, geleistet hat, als in diesem Kalenderjahr geleistet gelten - ist…
…für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Gebührenschuld entstanden ist. 1.7. Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld …
…Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz der ex-ante-Betrachtung…
…0278); daher sind auch Vorauszahlungen vor Fälligkeit zugeflossen und - trotz Fälligkeit nicht gezahlte Beträge - nicht zugeflossen. Rz 4608: Vorauszahlungen wie insbesondere Bezugsvorschüsse und Mietvorauszahlungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Zufluss-Grundsätzen - unabhängig von der Fälligkeit, nach Maßgabe der Erlangung der Verfügungsmacht - zu beurteilen. Zur Abgrenzung…
…dabei im Bereich des EStG 1988 entwickelten Grundsätze gelten auch für den Bereich des KStG 1988. Im Bereich der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind Einnahmen in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, in dem die Vermögensvermehrung eintritt, Ausgaben dann, wenn die Vermögensminderung eintritt (Sollprinzip). Bei der Gewinnermittlung gemäß …
…sondern indirekt aus der Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger ermittelt werden, widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Kassenführung und ist nicht zulässig. Ebenso wenig ist in einem derartigen Fall eine pauschale Kürzung der indirekt ermittelten Betriebseinnahmen um nicht vereinnahmte Rezeptgebühren zulässig. Rz 664a: Bei Betriebsübertragungen mit Buchwertfortführung…
…der Anlass für die Entrichtung der Verwaltungsabgabe erst durch ihren Bescheid gegeben wird (§ 3 Abs. 1 BVwAbgV). Rz 1791: Liegt kein Fall des § 3 Abs. 1 BVwAbgV vor, sind die Verwaltungsabgaben durch einen abgesonderten Bescheid vorzuschreiben (§ 3 Abs. 2 BVwAbgV). Rz 1792: Wird eine abgabenpflichtige…
…der der Änderung zweitfolgenden Vierteljahresfälligkeit vorzunehmen. Rz 7567: Eine Gutschrift auf Grund einer Herabsetzung der Vorauszahlung entsteht mit Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides und steht mit diesem Zeitpunkt zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten zur Verfügung (VwGH 20.1.1999, 97/13/0027). Beispiel für Erhöhung: Der Jahresbetrag der…
…Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung, wenn die Bescheinigung über die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 nicht innerhalb von zwei Wochen dem Fahrzeughändler vorgelegt wird. Damit wird der Käufer des Kraftfahrzeuges zum Abgabenschuldner. In diesem Fall hat der Fahrzeughändler…
…des Einkommens tritt erst nach Maßgabe der Rückzahlung der Schuld (einschließlich Zinsen) ein (siehe dazu VwGH 27.9.1995, 92/13/0261; VwGH 15.7.1998, 95/13/0270). Dabei kommt es alljährlich zu einer Kürzung um den Selbstbehalt, der sich aus dem jeweiligen Jahreseinkommen…
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
… 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich das Besteuerungsrecht hat, sowie bei Berechnung des Progressionsvorbehaltes anzuwenden…
…erster Satz GrundanteilV 2016, womit der auszuscheidende Anteil des Grund und Bodens weiterhin nach § 2 GrundanteilV 2016 pauschal ermittelt werden kann. Wurde bereits in der Vergangenheit das Aufteilungsverhältnis nachgewiesen, erfolgt keine Anpassung. War das Aufteilungsverhältnis bereits konkret Gegenstand einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme, ist jenes Aufteilungsverhältnis als…
…Abgabenfestsetzung gemäß § 201 BAO, hat die festgesetzte Abgabe den in § 7 Abs. 2 FlugAbgG angeführten Fälligkeitstag. Beispiel: Die Flugabgabe für den Monat April ist am 15. Juni fällig. Erfolgt für den Monat April im November eine Festsetzung gemäß § 201 BAO, ist der Fälligkeitstag dennoch der…
… 19 EStG 1988). Werden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führt bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die Rückzahlung zu Werbungskosten. Rz 234: Ein Abfließen im Sinne des § 19 EStG 1988 ist nur bei einer tatsächlichen, wirtschaftlichen Vermögensminderung des Steuerpflichtigen gegeben. Entgangene oder entgehende…
…2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wird der neu gegründete Betrieb (siehe Rz 55 ff, Rz 164 ff) iSd §§ 2 Z 5 NeuFöG 2 Z 5erweitert (siehe Rz 85 f NeuFöG erweitert), fallen bereits in Anspruch genommene Befreiungen nachträglich (rückwirkend) weg. Die betreffenden Abgaben…
…Abs. 4 zweiter Teilstrich EStG 1988). Im Falle der Veräußerung gegen Rente ist der Vorgang von vornherein von der Immobilienertragsteuer und der besonderen Vorauszahlung ausgenommen (§ 30c Abs. 4 vierter Teilstrich und § 30b Abs. 4 EStG 1988); Die Einkünfte sind daher immer in die Abgabenerklärung aufzunehmen.
6. Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988) Rz 481: Hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben ist § 19 EStG 1988 anzuwenden. Siehe dazu EStR 2000 Rz 4601 bis 4632.