…10 IPRG ist das Personalstatut einer juristischen Person das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den tatsächlichen Sitz seiner Hauptverwaltung hat (Verwaltungssitz). Im Gegensatz zur Gründungstheorie, nach welcher das Recht jenes Staates maßgebend ist, nach dem die Körperschaft gegründet worden ist (Staat in dem…
2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG) Rz 47: Das NeuFöG ist auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1…
4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…
2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…
3. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG) Rz 87: Die Bestimmungen des § 3 NeuFöG für Neugründungen sind auf Betriebsübertragungen iSd § 5a NeuFöG sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Rz 88: Der Zeitpunkt der Neugründung ist für folgende Fristenberechnungen von Bedeutung: Erfüllung der 15-Jahres…
4.4. Fälle vor Auflage der amtlichen VordruckeVollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG) Rz 126: Die Bestimmungen des NeuFöG sind rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Für Neugründungen nachAbweichend zu § 4 Abs. 1 bis 3 NeuFöG 31kann die Erklärung der Neugründung auch elektronisch im One-Stop…